Was darf der qm kosten
Moderator: Klaus
Was darf der qm kosten
Hallo,
als Neuling im Forum bin ich nicht sicher, ob diese Frage hier reinpasst, aber ich stelle sie trotzdem.
A+B kaufen gerade ein Haus. Über das Grundtück geht die Zufuhrt zum Nachbarn. Diese Fläche (rund 42 qm) kann ich also nicht nutzen. Also keine Garage draufbauen o.ä. Aber den vollen Preis von 340Euro/qm soll A+B zahlen. Ist das ok?!
als Neuling im Forum bin ich nicht sicher, ob diese Frage hier reinpasst, aber ich stelle sie trotzdem.
A+B kaufen gerade ein Haus. Über das Grundtück geht die Zufuhrt zum Nachbarn. Diese Fläche (rund 42 qm) kann ich also nicht nutzen. Also keine Garage draufbauen o.ä. Aber den vollen Preis von 340Euro/qm soll A+B zahlen. Ist das ok?!
Und die REGELN nicht gelesen.
Mein persönlicher Rat: Finder weg, es sein denn man kann diesen Grundstücksteil so gestalten als wenn er nicht dazu gehört. Nach dem Motto gehört dem Nachbarn.
Wenn der Besitzer wechselt kann es übel werden. Aus der alten Oma kann schnell eine laute Familie mit 26 Kindern werden und alle haben ein Moped mit dem sie den Weg nutzen.
Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage, wobei ein belastetes Grundstück natürlich billiger sein muss.
Klaus
Mein persönlicher Rat: Finder weg, es sein denn man kann diesen Grundstücksteil so gestalten als wenn er nicht dazu gehört. Nach dem Motto gehört dem Nachbarn.
Wenn der Besitzer wechselt kann es übel werden. Aus der alten Oma kann schnell eine laute Familie mit 26 Kindern werden und alle haben ein Moped mit dem sie den Weg nutzen.
Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage, wobei ein belastetes Grundstück natürlich billiger sein muss.
Klaus
Das begünstigte Grundstück gewinnt an Wert, wenn es durch eine Grunddienstbarkeit erschlossen ist (von Null auf irgendwas), das belastete Grunddstück verliert an Wert (vom max. erzielbaren Wert auf irgendwas).
Beide Grundstücke aber verlieren an Wert (auf irgendwas).
Beide Grundstücke aber verlieren an Wert (auf irgendwas).
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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Mal eine Frage:
Ist das in NRW?
Wenn ja gibt es über das Internet die Seite www.boris.nrw.de
Dort sind Bodenrichtwerte ablesbar.
Wenn der Weg von A+B nicht gebraucht wird, würde ich Ihn vermessen lassen, und an den Nachbarn verkaufen, das ist immer besser als eine Grunddienstbarkeit!
Gruß
Der Amtsschimmel
Ist das in NRW?
Wenn ja gibt es über das Internet die Seite www.boris.nrw.de
Dort sind Bodenrichtwerte ablesbar.
Wenn der Weg von A+B nicht gebraucht wird, würde ich Ihn vermessen lassen, und an den Nachbarn verkaufen, das ist immer besser als eine Grunddienstbarkeit!
Gruß
Der Amtsschimmel
Den Preis hat er doch: 340Euro/qm
Das Problem ist das die man nicht jedes Grundstück einfach teilen kann und dann dadurch Kosten entstehen die den Wert des Grundstücks überschreiten.
Auch hat das für den Rest des Grundstücks Nachteile da sich auch die Bebauungsgrenzen / Grenzabstände verschieben würden.
Einen Sinn haben Wegerecht schon, auch wenn es nervt.
Es reicht den Teil mental abzutrennen.
Klaus
P.S. Falls es noch möglich ist das Wegerecht zu ändern, würde ich Einfluss auf die Eintragung nehmen ( Fall der VK der Hinterlieger ist)
Das Problem ist das die man nicht jedes Grundstück einfach teilen kann und dann dadurch Kosten entstehen die den Wert des Grundstücks überschreiten.
Auch hat das für den Rest des Grundstücks Nachteile da sich auch die Bebauungsgrenzen / Grenzabstände verschieben würden.
Einen Sinn haben Wegerecht schon, auch wenn es nervt.
Es reicht den Teil mental abzutrennen.
Klaus
P.S. Falls es noch möglich ist das Wegerecht zu ändern, würde ich Einfluss auf die Eintragung nehmen ( Fall der VK der Hinterlieger ist)
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Klar, ich muss bis zur Grundstücksgrenze Abstände einhalten. Aber diese Abstände werden natürlich nicht verändert wenn ich einen Teil meines Grundstücks verkaufe. Nur fehlen dann eben 2-3 Meter ?
Ist also besser ein belastetes Grundstück habe, bis zu dessen Grenzen ich bauen darf, als ein verkauftes von dem ich 2 Meter Abstand halten muss.
Klaus
Ist also besser ein belastetes Grundstück habe, bis zu dessen Grenzen ich bauen darf, als ein verkauftes von dem ich 2 Meter Abstand halten muss.
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