Wegerecht und dauerndes Parken

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Andi12
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Wegerecht und dauerndes Parken

Beitrag von Andi12 »

Hallo,

A hat ein Wegerecht auf Nachbar B´s Grundstück. Seine Gäste parken nun immer auf dem Weg.
Muss A nun jedesmal erst klingeln wenn er raus will

Was kann A machen und das dauerhaft zu unterbinden

Andi

P.S. Gespräche zwischen A und B sind nicht mehr möglich
wegerechtsgeschädigter
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Beitrag von wegerechtsgeschädigter »

hi, haben sie nicht eine laute hupe ??funktioniert fasst immer :lol:
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Andi12
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Beitrag von Andi12 »

Huben ist geschlossenen Ortschaft ist verboten. Daran will sich A halten.

Andi
Klaus
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Beitrag von Klaus »

wegerechtsgeschädigter hat geschrieben:hi, haben sie nicht eine laute hupe ??funktioniert fasst immer :lol:
Bitte an die neuen Regeln halten, auch bei der Antwort
wegerechtsgeschädigter
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Beitrag von wegerechtsgeschädigter »

ok,
also hat A nicht eine laute Hupe?damit kann man B echt entnerven
und innerhalb der ortschaft-wen kümmerts ?es ist ein privat grundstück,darauf kann xyz machen was xyz will. solang es nicht das wegerecht oder xyz behindert_
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Andi12
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Beitrag von Andi12 »

B macht das ja um A zu nerven, da kann man lange hupen bis B den Weg frei gibt.
Hat A keine anderen Möglichkeiten

Andi
wegerechtsgeschädigter
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Beitrag von wegerechtsgeschädigter »

doch freilich,a kann zb.beweisfotos machen ,am besten noch einpar zeugen dazu ,dann abdamit zum gericht und schon hat a eine einstweilige verfügung und der weg bleibt frei !
weil das sonst für b teuer wird. :evil:
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Andi12
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Beitrag von Andi12 »

Ja aber es parkt ja nicht B sondern seine Besucher C,D,E,F...... muss ich da jedem eine einstweilige Verfügung um die Ohren hauen. Die wissen ja nicht das man da nicht parken darf.

Andi
wegerechtsgeschädigter
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Beitrag von wegerechtsgeschädigter »

das spielt keine rolle ,B ist dafür verantwortlich das der weg freibleibt!!
das muss B seinen besuchern eintrichtern ,sonst gehts an den geldbeutel :!:
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Na ganz so einfach wirds nicht. B ist nicht Hausmeister und Schutzmann für A. Man wird höchstens durchsetzen können das A keiner erlaubt dort zu parken, jedoch ist er nicht für Falschparker und andere böse Menschen verantwortlich.
Bei einem z.b. hundert Meter langen Wegerecht in der Münchner Innenstadt wäre das ein Fulltimejob.

Klaus
Uesenberg
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Beitrag von Uesenberg »

So ein Problem haben wir auch.
Bei uns gibt es einen Hof, an dessen Ende zwei Garagen stehen. Der Hof ist nicht so breit, dass zwei Autos nebeneinander durchfahren können.
Nun Parkt der neue Freund A unserer Nachbarin B im Hause ständig vor ihrer Garare, dass wir mit unserem Auto kaum mehr in unsere rein und raus fahren können.
Ich habe A höflich gefragt ob er sein Auto nicht anderst parken kann, da musste ich mir anhören dass ich zu doof zum parken sei. Na toll dachte ich. Ich habe mit A noch nie ein Wort geredet und dann bekommt man gleich so eine Antwort.
Unser Vermieter hat dann versucht mit ihm darüber zu reden. Denn es besteht in unserem Hof sowieso ein generelles dauer Parkverbot. Nur für Be- und Endladen darf man im Hof parken. Aber das hat leider auch nicht geholfen. Leider ist A zu Stur.
Nun bekommt A vom Vermieter ein Hausverbot erteilt (einstweilige Verfügung) und bei wiederholten vergehen (so der Vermieter) eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Was kann man sonst noch unternehmen, wenn man so einen Dauerfalschparker im Hof hat. A wohnt ja nicht hier im Hause.
Kann da die Polizei auch helfen.

Is ja übel wenn man nicht mal mehr seine Garage richtig nutzen kann.
Zuletzt geändert von Uesenberg am 26.02.2007, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Schöne Grüße
Hans-Jürgen
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Man kann die Miete mindern oder wenn man nicht rauskommt die Polizei rufen. Der Eigentümer kann auf Unterlassung klagen, ein Tor anbringen oder die Polizei rufen

Klaus
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