A's Nachbar hat Wegerecht seit Jahrzehnten
Breite 1,5 Meter
ist im Grundbuch eingetragen
Da heißt es
"Der jeweilige Eigentümer" ist berechtigt
dort zu gehen
Wer darf dann dort gehen ?
Nur und nur der Eigentümer selbst ?
Oder auch seine Kinder Schwiegereltern Besucher ?
Ursprünglich ein Garten
heute bebaut mit einem Eigenheim
Haus und Grundstück des Nachbarn
sind mittlerweile zu erreichen
auch über eine Straße
Danke für eine Auskunft !
Wegerecht
Moderator: Klaus
Eine Grunddienstbarkeit gilt unbegrenzt ! Der jeweilige Eigentümer ,alle Besucher und Gäste dürfen den Weg nutzen.
Das Wegerecht kann gelöscht werden wenn es eine eigene Zuwegung gibt UND dies bereits so im Grundbuch steht.
Man könnte die Bebauung mit einem Haus als unzulässige Erweiterung bezeichnen und versuchen das Wegerecht nun loszuwerden.
Klaus
Regeln lesen !
Das Wegerecht kann gelöscht werden wenn es eine eigene Zuwegung gibt UND dies bereits so im Grundbuch steht.
Man könnte die Bebauung mit einem Haus als unzulässige Erweiterung bezeichnen und versuchen das Wegerecht nun loszuwerden.
Klaus
Regeln lesen !