Nutzungsrecht Hof
Moderator: Klaus
Nutzungsrecht Hof
Hallo
Zu den Gegebenheiten: 2 Familienhaus mit Hof/Garten
Vermieter bewohnt das Haus mit.
A kann seine Wohnung nur betreten wenn A über den Hof geht.
Es gibt ein Hoftörchen, was nicht abgeschossen wird (aber kann).
Der Vermieter schickt Handwerker auf den Hof (ohne dabei zu sein), die sich das Haus/Hof anschauen, zwecks Angebotserstellungen wegen Umbau des Hauses oder umgestaltung des Gartens.
Darf der Vermieter von A angepflanzte Bäume,Büsche ect. entfernen lassen?
Darf A verbieten das die Handwerker den Hof betreten.(Polizei rufen, Anzeige erstatten)?
Gartennutzung ist im Mietvertrag NICHT vereinbart.
Vermieter "kümmerte" sich nie um den Garten und so hat A den Garten/Hof "gestaltet" wie A es schön fand. Anpflanzungen vorgenommen, Blumentöpfe aufgestellt, Büsche gepflanzt.
Zu den Gegebenheiten: 2 Familienhaus mit Hof/Garten
Vermieter bewohnt das Haus mit.
A kann seine Wohnung nur betreten wenn A über den Hof geht.
Es gibt ein Hoftörchen, was nicht abgeschossen wird (aber kann).
Der Vermieter schickt Handwerker auf den Hof (ohne dabei zu sein), die sich das Haus/Hof anschauen, zwecks Angebotserstellungen wegen Umbau des Hauses oder umgestaltung des Gartens.
Darf der Vermieter von A angepflanzte Bäume,Büsche ect. entfernen lassen?
Darf A verbieten das die Handwerker den Hof betreten.(Polizei rufen, Anzeige erstatten)?
Gartennutzung ist im Mietvertrag NICHT vereinbart.
Vermieter "kümmerte" sich nie um den Garten und so hat A den Garten/Hof "gestaltet" wie A es schön fand. Anpflanzungen vorgenommen, Blumentöpfe aufgestellt, Büsche gepflanzt.
Als Mieter hat man nur Eigentum an der gemieteten Sache, alles andere geht einen nichts an. Es sein denn man kann die vermieteten Sache dadurch nicht mehr nutzen.
A sollte seinen Pflanzen und Töpfe in seine Wohnung bringen, die haben auf dem Hof nichts zu suchen
Klaus
A sollte seinen Pflanzen und Töpfe in seine Wohnung bringen, die haben auf dem Hof nichts zu suchen
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Der Vermieter hat A schon öfters zu verstehen gegeben das der keine Anpflanzungen haben möchte, aber nie etwas schriftlich fixiert.
PS:Muß A die Handwerker auf dem Hof dulden?
PS:Muß A die Handwerker auf dem Hof dulden?
Zuletzt geändert von QQBERT am 31.07.2009, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.