Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbarn

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Vidu
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Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbarn

Beitrag von Vidu »

Hallo zusammen,

anbei folgender Fall:

6 Häuser in einer Reihe mit einer gemeinsamen Straße. Gemeinsames, 1/6 Wegerecht, mit der Möglichkeit zum be- und entladen.
Nachbar A wohnt ganz hinten und kann über die gemeinsame Straße auf sein Grundstück fahren, dort parkt er dann auch.

Nachbar B (fünftes Haus der Reihe) hält dies für unrechtens, ein parken wäre nur erlaubt wenn alle Nachbarn dem zustimmen würden. Nachbar B sieht hier das Recht zum be- und entladen gestört, denn wenn Nachbar A sein Grundstück verlassen möchte, müsse Nachbar B sein zum be- bzw. zum entladen "geparktes" Auto wegfahren (z.B. Nachbar B hat Heimwerker da Ihr Auto entladen, während Nachbar A mit seinem Fahrzeug zur Arbeit/Einkaufen etc. fahren möchte). Dies könne nicht sein.

Hat B recht?
Wielange darf B, A blockieren mit der Vorgabe zu be- bzw. zu entladen?
Haben die gemeinsamen Anteilhaber des Wegerechtes überhaupt ein Mitspracherecht was A parktechnisch tun darf?

Danke Vorab ;)

VG
Vidu
Klaus
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Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar

Beitrag von Klaus »

Was genau steh im Wegerecht ?
Wielange darf B, A blockieren mit der Vorgabe zu be- bzw. zu entladen?
angemessen :-)
Haben die gemeinsamen Anteilhaber des Wegerechte überhaupt ein Mitspracherecht was A parktechnisch tun darf?
A kann auf seinem Grundstück machen was er will

Klaus
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Vidu
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Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar

Beitrag von Vidu »

Was kann B denn meinen mit "Durchfahrts/Parkrecht" welches man schriftlich von allen 6 Eigentümern unterschrieben haben muss?

Und hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder vielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?
Klaus
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Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar

Beitrag von Klaus »

Im Grundbuch und in der Bewilligungsurkunde zum Grundbucheintrag steht alles drin.
Und hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder
Auf den Grundbucheintrag
vielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?
das ist Zivilrecht - die machen da nichts
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