Hallo zusammen,
anbei folgender Fall:
6 Häuser in einer Reihe mit einer gemeinsamen Straße. Gemeinsames, 1/6 Wegerecht, mit der Möglichkeit zum be- und entladen.
Nachbar A wohnt ganz hinten und kann über die gemeinsame Straße auf sein Grundstück fahren, dort parkt er dann auch.
Nachbar B (fünftes Haus der Reihe) hält dies für unrechtens, ein parken wäre nur erlaubt wenn alle Nachbarn dem zustimmen würden. Nachbar B sieht hier das Recht zum be- und entladen gestört, denn wenn Nachbar A sein Grundstück verlassen möchte, müsse Nachbar B sein zum be- bzw. zum entladen "geparktes" Auto wegfahren (z.B. Nachbar B hat Heimwerker da Ihr Auto entladen, während Nachbar A mit seinem Fahrzeug zur Arbeit/Einkaufen etc. fahren möchte). Dies könne nicht sein.
Hat B recht?
Wielange darf B, A blockieren mit der Vorgabe zu be- bzw. zu entladen?
Haben die gemeinsamen Anteilhaber des Wegerechtes überhaupt ein Mitspracherecht was A parktechnisch tun darf?
Danke Vorab
VG
Vidu
Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbarn
Moderator: Klaus
Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar
Was genau steh im Wegerecht ?
Klaus
angemessenWielange darf B, A blockieren mit der Vorgabe zu be- bzw. zu entladen?
A kann auf seinem Grundstück machen was er willHaben die gemeinsamen Anteilhaber des Wegerechte überhaupt ein Mitspracherecht was A parktechnisch tun darf?
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar
Was kann B denn meinen mit "Durchfahrts/Parkrecht" welches man schriftlich von allen 6 Eigentümern unterschrieben haben muss?
Und hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder vielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?
Und hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder vielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?
Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar
Im Grundbuch und in der Bewilligungsurkunde zum Grundbucheintrag steht alles drin.
Auf den GrundbucheintragUnd hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder
das ist Zivilrecht - die machen da nichtsvielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !