hallo forum, ich bin neu hier und stelle nun auch gleich die erste frage. ich hoffe auf hilfe der netten mitglieder.
person A hat letztes jahr ein mehrfamilienhaus erworben. die schmale einfahrt liegt rechts neben dem objekt. pkws können durchfahren. person B besitzt das grundstück daneben. bei einem telefonat von A und B in dem es um sie sicherung des grundstücks B ging, (ein hang drohte abzurutschen und die einfahrt mitzunehmen) verkündete B das ihm ja ein halber meter der einfahrt gehören würde. nach einem persönlichen gespräch vor ort sagte B zu, das grundstück zu verfüllen und stellte A in aussicht die ecke der einfahrt zu kaufen. A bat um ein Angebot was leider nicht kam. Nachdem A heut noch einmal bei B anrief und nachfragte
sagte B das er nun doch das grundstück nicht teilen wolle und nur komplett verkauft. man müsse sich dann mit dem zukünftigen eigentümer einigen. nun stellt A sich die frage ob der zukünftige Eingentümer des Grundstücks B ihm die Überfahrt der nicht zum Grundstück A gehörenden Ecke verwehren darf. Grundstück B ist unbebaut und liegt seit ca. 10 jahren brach. die einfahrt des grundstück A ist in dieser Form seit 1996 vorhanden. es geht tatsächlich nur um ca. 2m² welche laut grenzpunkt auf dem grundstück A liegen. was könnte passieren? kann B A verweigern seine einfahrt wie gewohnt zu nutzen?
nachtrag: laut grundbuch gibt es eine vereinigungsbaulast beider grundstücke welche aber erloschen ist da grundstück B nicht bebaut wurde und die grundstücke in den 90ern getrennt verkauft wurden.