einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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martin
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einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 11:12

hallo forum, ich bin neu hier und stelle nun auch gleich die erste frage. ich hoffe auf hilfe der netten mitglieder.

person A hat letztes jahr ein mehrfamilienhaus erworben. die schmale einfahrt liegt rechts neben dem objekt. pkws können durchfahren. person B besitzt das grundstück daneben. bei einem telefonat von A und B in dem es um sie sicherung des grundstücks B ging, (ein hang drohte abzurutschen und die einfahrt mitzunehmen) verkündete B das ihm ja ein halber meter der einfahrt gehören würde. nach einem persönlichen gespräch vor ort sagte B zu, das grundstück zu verfüllen und stellte A in aussicht die ecke der einfahrt zu kaufen. A bat um ein Angebot was leider nicht kam. Nachdem A heut noch einmal bei B anrief und nachfragte
sagte B das er nun doch das grundstück nicht teilen wolle und nur komplett verkauft. man müsse sich dann mit dem zukünftigen eigentümer einigen. nun stellt A sich die frage ob der zukünftige Eingentümer des Grundstücks B ihm die Überfahrt der nicht zum Grundstück A gehörenden Ecke verwehren darf. Grundstück B ist unbebaut und liegt seit ca. 10 jahren brach. die einfahrt des grundstück A ist in dieser Form seit 1996 vorhanden. es geht tatsächlich nur um ca. 2m² welche laut grenzpunkt auf dem grundstück A liegen. was könnte passieren? kann B A verweigern seine einfahrt wie gewohnt zu nutzen?

nachtrag: laut grundbuch gibt es eine vereinigungsbaulast beider grundstücke welche aber erloschen ist da grundstück B nicht bebaut wurde und die grundstücke in den 90ern getrennt verkauft wurden.



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Klaus
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 11:35

Die Frage ist also kurz gefasst:

Darf man ein fremdes Grundstück weiter nutzen weil man das schon immer so macht ?

Nein


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martin
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 11:43

ich bin zwar kein jurist, allerdings bin ich mir nicht sicher ob die frage so einfach zu beantworten ist.

da A das grundstück laut gutachten frei von rechten dritter und in treu und glauben so erworben hat wie es seit vielen jahren ist, stellt sich A ja nunmehr die frage ob B dies zumindest dulden muss, da die Einfahrt sonst nicht mehr befahrbar ist. die breit der einfahrt rührt sicherlich noch aus der zeit als beide grundstücke noch eines waren.

nachtrag: hätte B hier nicht irgendwann anzeigen müssen das die einfahrt auf seinem grundstück liegt? ich habe vorhin irgendwas von verjährungsfristen gelesen?

Klaus
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 11:55

Doch genau so einfach ist es. B muss nur in Angemessener Zeit die Durchfahrt kündigen, damit das nicht gegen Treu und Glauben verstößt.
hätte B hier nicht irgendwann anzeigen müssen das die einfahrt auf seinem grundstück liegt? i
A kann das anhand der Grenzsteine, der Lagepläne und durch einfaches Nachmessen selber heraus finden.

Gibt es weder Baulast noch Wegerecht war es das. Ein "Notfahrrecht gibt es auch nicht wirklich". Falls kein Zugang zum Grundstück besteht hätte man ein Notwegerecht, da der Weg aber "neben" dem Haus liegt , liegt das Haus wohl an der Straße.
ich bin zwar kein jurist, allerdings bin ich mir nicht sicher ob die frage so einfach zu beantworten ist.
Die Frage ist auch für den Juristen einfach "man darf nichts nutzen was einem anderen gehört wenn der das nicht erlaubt" lernte ich im Kindergarten :-)

Ich kenne bei Grund für eine Enteignung !
das grundstück laut gutachten frei von rechten dritter und in treu und glauben so erworben hat wie es seit vielen jahren ist,
Stimmt ! und das des Nachbarn wohl auch..

Klaus

P.S. Ich kann nur das betrachten was vorgetragen wird. !
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 12:07

eine kündigung des durchfahrtsrechts erfolgte nun auch nach einem guten dreiviertel jahr nicht und wird durch b auch nicht angestrebt. die oberen wohnungen sind nur durch diese einfahrt zu erreichen und nicht von der straße aus. hinter dem haus befindet sich der hof mit stellflächen. a und b haben sich auch gegenseitig versichert keinen streit wegen 1m einfahrt vom zaun zu brechen, allerdings wird b das grundstück an einen käufer c veräußern und a möchte nur wissen welche möglichkeiten er hat die einfahrt in der jetzigen form zu behalten. a wird c dann natürlich sofort anbieten die ecke zu erwerben, allerdings weiß a ja heut noch nicht was c für ein mensch ist.

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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 12:34

oberen wohnungen sind nur durch diese einfahrt zu erreichen
Das spielt keine Rolle, es reicht wenn das Haus erreichbar ist, es ist technisch kein Problem einen anderen Zugang zu finden. Wenn von einer schmalen einfahrt noch ein Fussweg bleibt ist der Zugang ja weiter möglich.
hinter dem haus befindet sich der hof mit stellflächen.
Der Hof muss man eben durch einen anderen Zugang nutzen, notfalls durch den Keller

a möchte nur wissen welche möglichkeiten er hat die einfahrt in der jetzigen form zu behalten
Kauf oder Eintragung von Rechten - beides mindert den Kaufpreis des Grundstücks und wird kaum kostenlos möglich sein.

Klaus
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 12:58

von kostenlos habe ich auch nicht gesprochen. ich bin durchaus bereit gutes geld dafür zu zahlen und will nichts geschenkt.
ein umbau des hauses mit verlegung der eingänge ist nicht möglich.

vielen dank für die hilfe.

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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 13:06

Dann würde ich das ganze Grundstück kaufen ! Denn der Nachbar muss nichts teilen oder eintragen.
ein umbau des hauses mit verlegung der eingänge ist nicht möglich.
Es gibt doch den restlichen Fußweg - oder ?

Viel Glück
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 13:12

das ganze andere grundstück hat ca. 2000m² und soll 50 000 euro kosten. da iA nur 1m einfahrt braucht scheint ihm das ein wenig übertrieben ;) wäre es kleiner oder würde es nur 15 000 kosten, würde A es kaufen.

ja den restlichen fußweg gibt es dann natürlich noch, sogar in der gesamten breit der eingentlichen einfahrt. es geht wirklich lediglich nur um 1m den die motorhaube braucht um rum zu kommen. A würde natürlich ungerne auf die nutzung des hofes mit dem auto verzichten, da stellplätze vor ort ja ein standortvorteil sind.

so hofft A nun, dass C ein normaler mensch wird mit dem man reden kann. auch eine pacht dieses 1m² käme für A in frage.

Klaus
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 13:18

Alles kaufen, aufteilen und den Rest wieder verkaufen..........

Der jetzige wird kaum den Finger krumm machen wenn es sich nicht lohnt. Und der Neue wird kaum irgendwas abgeben was gerade gekauft hat. Und wenn da keiner rumfäührt ist es auch leiser :-)) Und wer will schon mit dem Neuen gleich streiten.

50000 € ?!?! da bekommt man bei uns nicht mal den Platz für ne Garage
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 13:23

bei uns allerdings schon. bodenrichtwert ist ca. 18-20 euro hier. wenn man glück hat schiesst man hier grundstücke mit 2500m² für 20 000 euro. von daher würde ich es für diesen preis nicht mehr verkauft bekommen.
im umkehrschluss würde ich also lieber 2000 € für den m² zahlen als das ganze grundstück zu kaufen da ich es einfach nicht gebrauchen kann.

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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 13:36

Wenn da jetzt einer Baut und Krach macht ..........

Ich würde es kaufen oder einfach "pachten" ....
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 14:51

vielleicht kann ich ihm auch nochmal wegen einer pacht überzeugen. das wäre wohl für diesen kleinen flecken erde das sinnvollste.

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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von Klaus » 16.04.2012, 14:55

Wenn er dann doch verkauft - kann der neue die Pacht auch kündigen, wenn der Vertrags das vorsieht !!
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Re: einfahrt liegt auf nachbargrundstück

Beitrag von martin » 16.04.2012, 15:33

ja ich weiß, ich dachte auch eher daran mit dem neuen einen pachtvertrag zu schließen. der jetzige besitzer will mir bzgl. der ecke sowieso nicht ans leder.

wie sie schon sagten, ein kauf des gesamten grundstücks wäre das einfachste, allerdings auch das teuerste und momentan, nachdem das mfh saniert wird, leider nicht drin.

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