Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestrichen
Moderator: Klaus
Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestrichen
Auch A hat das Vergnügen sich mit meinem Nachbarn über unsinnige Dinge des Lebens aussenander zusetzen.
Währen des Bauens an A Doppelhaushälfte wurde vom Nachbarn zugewilligt, eine Grenzwandverlängerung auf seinem Grundstück zu errichten.
Einen Teil der Mauer (ca. 1,5 m lang und 2,5 m hoch) wurde von B ein Jahr davor errichtet. Um ein identisches Bild auf dem Grundstück zu bekommen und um eine parallel Mauer sich zu sparen,
wurde seine Wand einfach verlänger um ca. weitere 2,0 m.
Ein Teil seiner Mauerhöhe von ca. 1,5 m (ca. 2/3 der Mauer) auf A Sichtseite, die sich im Erdreich vor dem Beginn meiner Bauphase befand, war mit Bitumen angestrichen.
(Was auch ok. war, da er ja nicht wuste wann und wie jemand weiter macht).
Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Obwohl A und mein RA uns ziehmlich sicher waren, er kann hier kein Recht bekommen, kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Und jetzt kommt der Urteil:
Der Nachbar B hat das Recht bekommen seine Mauer die er erstellt hatte und die Mauer die A erstellt hatte die allerdigs auch zu seinem Eingentum jetzt zählt mit Bitumen (d.h SCHWARZ) anzustreichen.
(Diese Grenzwand dient als Trennwand zum Eingand in den Kellerbereich bei B sowie auch bei A).
Seit zwei Tagen ist diese Genzmauer nur auf meiner Sichtseite SCHWARZ!!!!
Hat jemand ähniche erfahrungen?
Kann man dagegen was machen?
Währen des Bauens an A Doppelhaushälfte wurde vom Nachbarn zugewilligt, eine Grenzwandverlängerung auf seinem Grundstück zu errichten.
Einen Teil der Mauer (ca. 1,5 m lang und 2,5 m hoch) wurde von B ein Jahr davor errichtet. Um ein identisches Bild auf dem Grundstück zu bekommen und um eine parallel Mauer sich zu sparen,
wurde seine Wand einfach verlänger um ca. weitere 2,0 m.
Ein Teil seiner Mauerhöhe von ca. 1,5 m (ca. 2/3 der Mauer) auf A Sichtseite, die sich im Erdreich vor dem Beginn meiner Bauphase befand, war mit Bitumen angestrichen.
(Was auch ok. war, da er ja nicht wuste wann und wie jemand weiter macht).
Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Obwohl A und mein RA uns ziehmlich sicher waren, er kann hier kein Recht bekommen, kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Und jetzt kommt der Urteil:
Der Nachbar B hat das Recht bekommen seine Mauer die er erstellt hatte und die Mauer die A erstellt hatte die allerdigs auch zu seinem Eingentum jetzt zählt mit Bitumen (d.h SCHWARZ) anzustreichen.
(Diese Grenzwand dient als Trennwand zum Eingand in den Kellerbereich bei B sowie auch bei A).
Seit zwei Tagen ist diese Genzmauer nur auf meiner Sichtseite SCHWARZ!!!!
Hat jemand ähniche erfahrungen?
Kann man dagegen was machen?
Artikel lesen
Ein Detektiv kann ermitteln
Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.
Wie finde ich den besten Detektiv ?
Dir Detekteien o.....
mehr Infos
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Bitte Regeln lesen !!! und beachten
Die Mauer des Nachbar darf der gestalten wie er will. Am besten davor eine eigene Suchtmauer setzen, oder ein anderes Gestaltungselement. Jedoch nicht daran befestigen.
Klaus
Das kann kaum sein ?!?!? Oder war das eine einstweilige Verfügung ?kam es zum Gericht an dem A nicht mal Teilnehmen durften.
Die Mauer des Nachbar darf der gestalten wie er will. Am besten davor eine eigene Suchtmauer setzen, oder ein anderes Gestaltungselement. Jedoch nicht daran befestigen.
Warum sollte der Nachbar dem zugestimmen, kein Mensch lässt sich den Schutz der Mauer wegmachen.....Dieser Bitumen-Anstrich wurde nach mündlicher Absprache mit dem Nachbarn von uns Abgemacht. Später hat dieser dies bemängelt und meinte dies wurde nie besprochen...
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Dieser Bitumen Anstrich befand sich unter dem Erdreich, bevor A mit ihrem Bau angefangen haben.
Soweit A bekannt ist, muss keine Außenmauer mit Bitumen vor Feuchte geschüzt werde, es sei den diese befindet sich im Erdreich.
Die Rückseite dieser Mauer ist ja auch nicht mit Bitumen angestrichen...
Soweit A bekannt ist, muss keine Außenmauer mit Bitumen vor Feuchte geschüzt werde, es sei den diese befindet sich im Erdreich.
Die Rückseite dieser Mauer ist ja auch nicht mit Bitumen angestrichen...
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Letzter Hinweis auf die Regeln !!!
Klar muss man seine Außenwand nicht mit Bitumen streichen - kann man aber.
Man muss Sie aber aber auch nicht nach den Wünschen des Nachbarn streichen.
Es gibt keinen Anspruch auf eine "schöne" Nachbarwand.
Klaus
Klar muss man seine Außenwand nicht mit Bitumen streichen - kann man aber.
Man muss Sie aber aber auch nicht nach den Wünschen des Nachbarn streichen.
Es gibt keinen Anspruch auf eine "schöne" Nachbarwand.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Sind Sie zufällig mein B????
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Nein, aber ich schau auf eine alte bröckelnde 2,8 hohe 7 Meter lange Wand eines Schuppens die langsam zerfällt.
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Dann schreib hier auch kein Quark, wenn du keine Ahnung hast was sache ist. Es ist tüpisch deutsch, wenn ich das mache, dann soll die Welt es nicht besser haben
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Was für einen Quark - nenn einfach das Urteil das Gesetz oder die Vorschrift die dem Nachbar eine schöne Wand beschafft.
Übrigens ist es äußerst unfreundlich Fremde anzuscheißen die einem helfen - aber nur zu.
Das war wohl auch der Grund warum man dich bei der Verhandlung ausgeschlossen hat
Evtl. könntest A im Bebauungsplan eine Vorschrift über Außenwände finden die dir hilft.
Klaus
Übrigens ist es äußerst unfreundlich Fremde anzuscheißen die einem helfen - aber nur zu.
Das war wohl auch der Grund warum man dich bei der Verhandlung ausgeschlossen hat
In den meisten Ländern entscheidet der Eigentümer einer Sache was er damit macht, nicht der Nachbar. Wenn dann wäre es typisch Deutsch wenn es eine Vorschrift über die Farbe und das Putzmaterial gäbe - gibts aber nicht.Es ist tüpisch deutsch, wenn ich das mache, dann soll die Welt es nicht besser haben
Evtl. könntest A im Bebauungsplan eine Vorschrift über Außenwände finden die dir hilft.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Grenzmauer auf meiner Sichtseite mit Bitumen angestriche
Schön das du mir helfen willst.....
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