"Leiter + Hammerrecht"

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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"Leiter + Hammerrecht"

Beitrag von ehrklicher Kunde » 02.05.2012, 09:37

Moin,

A mit Miteigentümer in einer Reihenhausanlage. Aufgrund der engen Bebauung sind die Gärten sehr klein(ca 5-6 Meter lang) und dahinter liegen Pkw-Stellplätze für andere Miteigentümer. Bei A steht nun eine Dachreinigung an, und es ist natürlich kaum zu vermeiden, dass Spritzwasser auf die Fahrzeuge kommt und eventuell auch Spritzer von der geplanten Beschichtung der Pfannen. Die Eigentümer wurden vom Beirat nun höflich gebeten, die Parkplätze während der Arbeiten nicht zu benutzen. A weigern sich " ihre Autos irgendwo an der Straße zu parken" und verlangen andererseits, dass A die Autos nicht verschmutzen.

Wo stehen A rechtlich? A bin der Meinung, dass die Miteigentümer unter den geschilderten Gegebenheiten Einschränkungen hinnehmen müssen, da die Arbeiten nicht anders ausgeführt werden können? A leben nicht gerade in einem Viertel, in dem man ständig Angst um seinen Pkw haben muss. Können Sie einen hilfreichen Paragraphen nach WEG nennen?
Da seit Jahren Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgetragen werden, verweigern besagte Nachbarn die Räumug der Pakrplätze m.E. aus purer Schikane. Wo steht man da nach § 226 BGB Schikaneverbot?
Danke



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Re: "Leiter + Hammerrecht"

Beitrag von Klaus » 02.05.2012, 10:07

Der der die Bauarbeiten unternimmt muss dafür Sorge tragen das kein anderer Geschädigt wird. Nur weil die Autos weg sind wird doch auch alles andere Dreckig.

Im Baumarkt gibt es Abdeckplanen für kaum 1 Euro.
Noch einfacher ist einfach jedem eine Gutschein für eine Wagenreinigung in den Brieflasten zu legen.

Auch wäre es möglich durch ein Gerüst .... aber eben teuer.
§ 226 BGB Schikaneverbot
Eher andersherum, A ist nicht bereit die Reinigung so vorzunehmen das andere belästigt werden weil im das zu teuer ist :-)
Übrigens gibt es Fachfirmen die in Innenstädten reinigen ohne den ganzen Marktplatz zu räumen


Klaus

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Re: "Leiter + Hammerrecht"

Beitrag von ehrklicher Kunde » 02.05.2012, 10:59

Schöne Idee mit den Abdeckplanen, haben die A's auch schon überlegt - aber das werden die lieben B's nicht wollen, da sie das auch wieder behindert. Sie müssten dann ja mit den Planen herumhüsern, oder hüsern lassen... A kennt die B's seit Jahren: jede Aktion ist auf Schikane, Behinderung und Geldschneiderei ausgelegt. Immer wenn bei den A's etwas repariert oder saniert wird, entwickeln alle B's eine ungeahnte Betriebsamkeit um Handwerker zu stören und die Gemeinschaftsfläche bestmöglich zu blockieren. Ein Gutschein für die normale Autowäsche wird nicht gut genug sein, dass muss dann die extra teure Handwäsche sein. B hat z.B. ohne es selbst gesehen zu haben oder Zeugen zu haben seinen Parkplatznachbarn beschuldigt, die Tür seines Autos durch das ständige Ein- und Aussteigen auf engstem Raum verkratzt zu haben. Er hat verlangt, dass der Parkplatznachbar auf seine Kosten die Tür lackieren lässt. Wenn die A's eine Folie über die Autos der B's legen müssen sie damit rechnen, dass sie beschuldigt werden im Zuge der Aktion irgendwelche Schäden verursacht zu haben.

Kann man gegen solche Typen gar nichts machen?

Klaus
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Re: "Leiter + Hammerrecht"

Beitrag von Klaus » 02.05.2012, 12:26

Da kommt einer und verlangt - na wenn da einer ist der immer nachgibt.

Bei einem Schaden muss man schon beweisen wer es war - da reicht es nicht wenn ein Wagen daneben steht.

Und die Abdeckplanen muss man dann eben über das Dach legen.

Selbstverständlich kann man in einer Gemeinschaft das Gemeinschaftseigentum nutzen. Aber "belegen" nur wenn es anders nicht geht - nicht wenn das nur "einfacher" ist.
Das Gemeinschaftseigentum ist genau für das zu benutzen was vereinbart ist.
Kann man gegen solche Typen gar nichts machen?
Doch - man verwendet nur seine eigenen Grundstücke und belästigen die anderen nicht.

Bleiben wir bei der "ungewöhnlichen" Dachmaßnahme - da findet sich ein andere Art der Reparatur. Notfalls jeden Ziegen einzeln runter mit einem weichen Schwamm abbürsten und wieder drauf. Da braucht es keinen Sandstrahler der den Ort zu Wüste Gobi macht.

Hier scheint es mal wieder zu viele "Hausbesitzer" zu geben.

Ist man im Recht und nutzt sein "Hammerschalgsrecht" muss man das eben gerichtlich durchsetzen

Klaus
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