Grenze

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Simselbimsel
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Grenze

Beitrag von Simselbimsel » 04.05.2012, 13:09

Hallo zusammen
fogeldes:
A's Grundstück grenzt an B's Grundstück.

im Auseinanderstzungsvertrag von 1961 steht:
"Entlang der nördlichen Grenze des Grundstücks von A in einem Abstand von 0,80 m von dieser Grenze verläuft eine Rinne...."

Es ist aber keine Markierung zu sehen und auch im Plan ist nichts gekennzeichnet.
Bisher haben die B's diese 80cm dazu genutzt, zum be-und entladen.
Jetzt möchte A einen Zaun direkt an dieser Rinne anbringen, somit könnte B seine Fahrzeuge nicht mehr ausladen.
Vielleicht geht A davon aus, daß diese Rinne die Grenze sei.

Aber wo ist denn nun diese Grenze?
Meine Frage, was bedeuten diese 0,80 cm?
Würde doch eigentlich noch zu B's Grundstück dann gehören.

Vielen Dank für die Antworten



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Re: Grenze

Beitrag von Klaus » 04.05.2012, 14:34

"Entlang der nördlichen Grenze des Grundstücks von A in einem Abstand von 0,80 m von dieser Grenze verläuft eine Rinne...."
Da könnte genausogut
Wenn es draußen regnet wird man drinnen nicht nass
stehen

Was soll ein "Auseinanderstzungsvertrag" sein ? Üblicherweise werden die Grenzen mit Grenzsteinen markiert. Diese stehen im Katasterplan.

Die "Rinne" hat weder was zur Grenze zu sagen, noch erlaubt das vorhanden sein einer Rinne das Be und Endladen darauf ?!?!

Wenn man die Grenze nicht kennt muss man das Grundstück einmessen lassen, dann ist man sicher

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Re: Grenze

Beitrag von Simselbimsel » 04.05.2012, 15:26

Sorry habe ein "e" vergessen, soll Auseinandersetzungsvertrag heißen.

So genau weiß ich das auch nicht was es ist, aber
darin "einigte" man sich wohl richterlich über Leitungen, Wege und Überfahrtsrechte ect.
Jedenfalls wurden die Rechte und Duldungen der jeweiligen Besitzer ins Grundbuch eingetragen, eben auch das mit den 80cm und der Rinne (!)
Damals wurde ein Bauernhaus der Länge nach geteilt am Giebel und es entstanden 2 Doppelhaushälften mit Grundstücken rund ums Haus.

Und der Ärger begann.
Erst als A's Vater starb kehrte wieder Ruhe ein-bis dato.
Es wurde immer so gehandhabt mit dem überfahren auf der Rinne, weil B's Vorfahren meinten, diese 80 cm stehen B's zum ent und beladen zu.
Und A junior machte auch keine anstalten dies zu untersagen.
Bis A eben auf die Idee mit dem Zaun kam. :shock:

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Re: Grenze

Beitrag von Klaus » 04.05.2012, 16:56

Es zählen die Regelungen die im Grundbuch stehen, dort wird es wohl keinen "Auseinandersetzungsvertrag"-Hinweis geben.
Und nach dem der Vertragspartner vererbt hat, ist der Vertrag nix mehr wert.

also mal Grundbuch lesem dabei auch das Baulastenverzeichnis. Danach in Katasteramt und mal nachsehen wie groß das Grundstück denn ist.

Irgendein "Vertrag" interessiert nur die Parteien - und ein "gerichtlicher Vergleich" ist nur ein Vertrag - kein Urteil.

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Re: Grenze

Beitrag von Simselbimsel » 06.05.2012, 17:38

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

B hat sich erstmal entschossen, A machen zu lassen (was nicht heißen soll, daß B dem zustimmt)
A müßte ja B erstmal fragen ob er überhaupt direkt auf die Grenze bauen darf.
Fals das mit den 80 cm im Grundbuch eingetragen ist, muß A den Zaun eh wieder abreissen.
Fals nicht, gibts da nicht so eine Art Gewohnheitsrecht?
Immerhin überfahren die B's(und deren Vorfahren) diese Rinne seit knapp 100 Jahren.

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Re: Grenze

Beitrag von Klaus » 06.05.2012, 19:12

Gewohnheitsrecht kann man vergessen, die 100 Jahre reichen nicht wirklich aus. Denn nur wenn es ein Recht vor der Erfindung des Grundbuchs gab wäre das ein Gewohnheitsrecht. Denn seit der Erfindung der Grundbuchs tragen wir diese ein.

Einen Zaun baut man nicht auf eine Grenze sondern an oder über eine Grenze. Und man nur den Nachbar nicht fragen ob man einen Zaun auf dem eigenen Grundstück "an" die Grenze baut.

Ohne Recherche wird man das nicht lösen können.

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