Kein eigetragenes Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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uli.st48
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Kein eigetragenes Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 28.05.2012, 15:46

Hallo zusammen,
folgender Fall: A, B, C, und D wohnen in der gleichen Reihenfoge hintereinander an einer privaten Stichstraße. Die Anteile der Stichstraße gehört zu den jeweiligen Grundstücken von A, B, C, und D. C und D haben kein eingetragenes Wegerecht über
die Anteile von A und B zur öffentlichen Straße. C hat auch keine andere Möglichkeit mit einem KFZ zu seinem Haus zu kommen. Die Überquerung durch C und D wurde von A und B immer kostenlos geduldet. Nun wurde das Haus von C verkauft, der neue Besitzer möchte dieses vermeintliche Recht natürlich weiter nutzen, darüber hinaus möchte er in einem Stall Ponis einstellen, da er einen Ponyhof errichten möchte. Müssen A und B nun weiterhin eine Nutzung Ihres weges durch C zulassen, wenn ja ? in welcher Form und in welchem Umfang ? Mit KFZ ?, auch durch Besucher ? mit KFZ ? Durch Pferde ?
Wer ist für die laufenden Kosten und die Beseitigung des Schmutzes verantwortlich wenn A und B auch einen Betrieb durch Pferde zulassen müssen ?



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Re: Kein eigetragenes Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.05.2012, 16:13

Haben die beiden denn einen Fussweg zum Haus, oder ist das ein Notwegerecht !?!?

Wer kein Recht hat einen Weg zu nutzen - von dem kann man verlangen was man will :-)

Den Pferdedreck müssen die selber wegmachen,

aus einen Wohnhaus kann man keinen Ponyhof machen und eine Wegerecht, wenn man eines hätte gilt nicht für die gewerbliche Nutzung.

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uli.st48
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Re: Kein eigetragenes Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 28.05.2012, 17:44

Hallo Klaus, C
D könnte sein Grundstück sowohl zu Fuß, aber auch mit dem KFZ über einen anderen Weg erreichen, D ist aber nicht das Problem. C hat aber keinen eigenen Fußweg und keine Möglichkeit mit einem KFZ, aber der neue Besitzer von C ist das Problem. Beide haben aber kein eingetragenes Wegerecht.
Kann denn eine jahrelange Duldung ein gewohnheitsrecht auslösen ?

Klaus
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Re: Kein eigetragenes Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.05.2012, 18:44

Eigentlich bekommt man ein Reihenhaus ohne Wegerecht und Baulast kaum genehmigt. Also mal prüfen ob das sein kann.

Gewohnheitrechte gibt es aus Zeiten vor dem Grundbuch 1850 - danach nicht mehr.

Kein Mensch hat Anspruch auf einen Fahrweg......

Bitte weitere Fakten vortragen sonst kann man nur raten.

Grundbuchauszug holen und Baulastenverzeichnis einsehen !

Klaus
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Re: Kein eigetragenes Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 28.05.2012, 19:21

Hallo Klaus, erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die Häuser sind in der Tat ca. 150 Jahre alt, die neusten Grundbuchauszüge liegen vor, es sind keinerlei Rechte eingetragen. A und B haben auch kein Problem damit wenn C rücksichtsvoll den Weg benutzen würde. C möchte aber eine rechtliche Basis konstruieren indem er ein Gewohnheitsrecht beansprucht. A und B haben auch noch nie eine Kostenbeteiligung an der Unterhaltung beansprucht, aber die Zukunft läßt nichts gutes erahnen.

Klaus
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Re: Kein eigetragenes Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.05.2012, 20:11

Dann haben die ein Gewohnheitsrecht.

Selbstverständlich müssen die die "Unterhaltskosten" mit tragen, wobei nicht alles und jedes "Unterhalt" ist.
Das Gewohnheitsrecht gilt auch für PS in Form eines Pferdes, eines oder mehrere Motorräder oder Fahrräder... usw.
aber die Zukunft läßt nichts gutes erahnen
Nur für den der meint mehr Rechte zu haben als ihm zustehen.
rücksichtsvoll den Weg benutzen würde
Wie geht man den "unrücksichtsvoll" mit einem Weg um - wird hier mal wieder "Dankbarkeit und Demut" erwartet.

Am einfachsten man sieht den Weg als "öffentliche Straße" an - und kümmert sich nicht mehr drum.

Klaus
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