Wegerecht/leitungsrecht nicht da bei Zwangsversteigerung

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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john456
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Wegerecht/leitungsrecht nicht da bei Zwangsversteigerung

Beitrag von john456 » 25.06.2012, 07:31

Am 25.06.2012 07:40, schrieb Noortje Reeuwijk:
Dies sind keine uralte Fragen. Dies ist sehr peinlich.
Ein Mann geht Pleite . Er hat drei Grundstuecke.
Die Bank genehmigt dass der Mann das vordere Grundstueck neben seinem Haus vor der Zwangsversteigerung privat verkauft.

Das zweite Grundstueck hinter das privat gekaufte Grundstueck wird in einer Zwangsversteigerung von mir erworben. Ich wusste gar nicht dass es keine Wege/Leitungsrecht gibt.

In drei Monate wird das Nebenanliegende Grundstueck von dem Pleitmann versteigert.

Frage war jetzt eigentlich ob ich die Bank, bewegen kann mich ein Wege/Leitungsrecht zu geben ueber das noch zu versteigerende Grundstueck in drei Monate.
Ein Notwegerecht bringt mir ja nichts, weil ich dan auf dem Hinterengrundstueck dann nicht bauen kann. Es sind etwa 1500 qm und ich moechte dort eigentlich ein Gartenhaus bauen und am Wochenende ruhig sitzen zu konnen.

Der Mann von der Bank war davon ausgegangen dass das Grundstueck von Hinein zu betreten sei, aber es hat sich herausgestellt dass dieser sogenannte Weg ein Graben ist.

Was soll ich machen?

Der Peite Eigentuemer will nichts machen. Kann die Bank etwas machen um mich zu helfen?
Kann die Bank zum Beispiel bei der kommenden Versteigerung des nebenliegenden Grundstueckes festlegen lassen in den Versteigerungsbedingungen dass der zukunftige Eigentumer ein Wege/Leitungsrecht ein zu tragen hat zu gunsten meines Grundstueckes?

Oder was denken Sie???

Ist dies uralt??

John



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Re: Wegerecht/leitungsrecht nicht da bei Zwangsversteigerung

Beitrag von Klaus » 25.06.2012, 07:51

Eine Zeichnung wäre hilfreich ? Ein Graben ist kein Hindernis, den kann man überbrücken.

Wenn man sich ein Grundstück kauft für das es keinen Zugang gibt hat man Pech und kann nicht Notrechte einfordern.
Jedoch hat das Grundstück einen Mangel von dem die Bank hätte wissen müssen. Einen "Graben" mit einem Weg zu verwechseln wird als Ausrede kaum gelten zumal in der Bank Immobilienprofis sind. Am besten die Rückabwicklung verlangen wegen arglistiger Täuschung.

Man wird kaum Recht auf anderen Grundstücken im Nachhinein einklagen können, zumal davon aus zu gegen ist das andere Käufer genau deswegen nichts gekauft haben.

Ob Notwege, Wege oder Leitungsrecht - auch damit kann man kaum bauen, da dies eine Erweiterung der Rechte wäre.

Oder das nächste Grundstück auch gleich kaufen

Klaus
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john456
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Re: Wegerecht/leitungsrecht nicht da bei Zwangsversteigerung

Beitrag von john456 » 25.06.2012, 07:57

Das ist aber interessant. Dies bedeutet jetzt dass ich mein Grundstueck nicht betreten darf. Dies bedeudet dann auch dass man nicht von mir verlangen darf dass ich verantwortlich binn wenn Baume auf dem Nachbargrundstueck fallen und Schaden anrichten.
Ich kann ja nichts machen, weil ich dass Grundstueck nicht betreten darf.
Steuern duerfen dann auch wohl nicht anfallen da ich dieses Grundstueck nicht nutzen kann.
Alo ein Rechtsanwalt oder Notar bringt da nichts.
Danke

Klaus
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Re: Wegerecht/leitungsrecht nicht da bei Zwangsversteigerung

Beitrag von Klaus » 25.06.2012, 08:24

A kann, falls der Verkauf arglistig erfolgte verlangen das die Bank das Grundstück zurück nimmt oder den Preis reduziert.
Kaum durchzusetzen wäre ein Wegerecht.

Evtl. kann man auch ein Notwegerecht durchsetzen, glaube ich aber nicht da die Not selbst erzeugt wurde. Wenn dann müsste man dies schnell machen solange der VK noch das Grundstück besitzt, der hat die Not verursacht....der nächste hat damit nichts zu tun.

Bebauen kann man eh vergessen, man wird niemals eine Baugenehmigung bekommen

Klar zahlt man auch Steuern

Ich würde mit der Bank reden und dann gegen die Bank klagen, oder das andere Grundstück auch kaufen

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