Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Ein Grundstück mit einem Reihenendhaus steht teilweise auf Garagen, die teils anderen Gründstücken zugeordnet sind.
Auf dem Grundstück stehen auch noch 2 freistehende Garagen, die ebenfalls anderen, in der Reihe stehenden Häusern, zugeordnet sind.
Die jeweiligen Garagen sind als "Nutzungsrecht" im Grundbuch eingetragen.
Jetzt meine Frage:
Ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks dazu verpflichtet, die Außenwände der Garagen mit "Nutzungsrecht",
von "ranwachsenden Pflanzen" freizuhalten? ( Es würde sich, nehmen wir mal an, um gelegentliche Ahörner und Unkräuter drehen)
Bin gespannt auf Antworten
Jesse
Grundstückslast
Moderator: Klaus
Re: Grundstückslast
Quatsch, wie soll das gehenEin Grundstück mit einem Reihenendhaus steht teilweise auf Garagen
Aber egal: Ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen wachsen lassen die sich an fremden Gebäuden ranken und diese beschädigen.
Eigentlich nicht, wenn dann ist ein Grundstücksteil belastet um darauf Garagen zu stellen.Wenn also eine Blume unter der Garage wurzelt und dann an der Garage hoch wächst - gehört es evtl. dem Garagenbesitzer ?!?!?Die jeweiligen Garagen sind als "Nutzungsrecht" im Grundbuch eingetragen.
Reis raus und Ruhe herrscht
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Grundstückslast
Sorry, natürlich war das Reihenendhaus gemeint, welches auf Garagen Steht.
Es ranken keine Pflanzen sondern es wachsen welche in unmittelbarer Nähe, von Beschädigungen war nicht die Rede.
Diesen Satz verstehe ich nicht ganz:
"Ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen wachsen lassen die sich an fremden Gebäuden ranken und diese beschädigen"
Was heisst "ich kann" ? Ich darf?
"fremde Gebäude"
Wie ist der rechtliche Zusammenhang, was darf der "Nutzungsberechtigte" eigentlich beanspruchen, ist er Besitzer oder Eigentümer der Garage? Im Grundbuch steht nur "Nutzungsberechtigt"
Ist die Aussenwand der Garage als Grenzbebauung zu sehen?
Der Grund unter der Garage gehört ja vermutlich dem belasteten Grundstückseigentümer, der muss ja auch Grundsteuer und Niederschlagswasser-Gebühr dafür bezahlen, oder?
Es ranken keine Pflanzen sondern es wachsen welche in unmittelbarer Nähe, von Beschädigungen war nicht die Rede.
Diesen Satz verstehe ich nicht ganz:
"Ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen wachsen lassen die sich an fremden Gebäuden ranken und diese beschädigen"
Was heisst "ich kann" ? Ich darf?
"fremde Gebäude"
Wie ist der rechtliche Zusammenhang, was darf der "Nutzungsberechtigte" eigentlich beanspruchen, ist er Besitzer oder Eigentümer der Garage? Im Grundbuch steht nur "Nutzungsberechtigt"
Ist die Aussenwand der Garage als Grenzbebauung zu sehen?
Der Grund unter der Garage gehört ja vermutlich dem belasteten Grundstückseigentümer, der muss ja auch Grundsteuer und Niederschlagswasser-Gebühr dafür bezahlen, oder?
Re: Grundstückslast
Was soll das jetzt werden ?Sorry, natürlich war das Reihenendhaus gemeint, welches auf Garagen Steht
ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen
NIX PFLANZEN WENN FREMDE WAND KAPUTT MACHEN
Im Grundbuch steht nur "Nutzungsberechtigt"
Dazu gibt es einen Hinweis auf eine Bewilligungsurkunde.
Aber egal. Der "Eigentümer" eines Grundstücks kann machen was immer er will. Er muss dem Nutzungsberechtigten aber die Nutzung wie vereinbart erlauben. Und man darf nicht fremder Leute Sachen kaputt machen. Mit den drei Sätzen ist alles beantwortet.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Grundstückslast
Vielen Dank für die Antwort,
ich verstehe es so:
Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss also in der Bewilligungsurkunde nachlesen ob dort steht: "Das Unkraut ist von der Gebäudewand des Nutzungsberechtigten fernzuhalten" und wenn nicht, dann kann er's sprießen lassen, solange die Wand nicht beschädigt wird! Korrekt?
Jesse
ich verstehe es so:
Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss also in der Bewilligungsurkunde nachlesen ob dort steht: "Das Unkraut ist von der Gebäudewand des Nutzungsberechtigten fernzuhalten" und wenn nicht, dann kann er's sprießen lassen, solange die Wand nicht beschädigt wird! Korrekt?
Jesse
Re: Grundstückslast
Kannst du dir sparen das steht da nicht
Wenn ich den Rest der verwirrenden Erzählungen verstanden habe
JAdann kann er's sprießen lassen, solange die Wand nicht beschädigt wird! Korrekt?
Wenn ich den Rest der verwirrenden Erzählungen verstanden habe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !