Grundstückslast

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Jesse
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Grundstückslast

Beitrag von Jesse » 18.07.2012, 17:40

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Ein Grundstück mit einem Reihenendhaus steht teilweise auf Garagen, die teils anderen Gründstücken zugeordnet sind.
Auf dem Grundstück stehen auch noch 2 freistehende Garagen, die ebenfalls anderen, in der Reihe stehenden Häusern, zugeordnet sind.
Die jeweiligen Garagen sind als "Nutzungsrecht" im Grundbuch eingetragen.

Jetzt meine Frage:

Ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks dazu verpflichtet, die Außenwände der Garagen mit "Nutzungsrecht",
von "ranwachsenden Pflanzen" freizuhalten? ( Es würde sich, nehmen wir mal an, um gelegentliche Ahörner und Unkräuter drehen)

Bin gespannt auf Antworten

Jesse



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In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Re: Grundstückslast

Beitrag von Klaus » 18.07.2012, 18:18

Ein Grundstück mit einem Reihenendhaus steht teilweise auf Garagen
Quatsch, wie soll das gehen

Aber egal: Ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen wachsen lassen die sich an fremden Gebäuden ranken und diese beschädigen.
Die jeweiligen Garagen sind als "Nutzungsrecht" im Grundbuch eingetragen.
Eigentlich nicht, wenn dann ist ein Grundstücksteil belastet um darauf Garagen zu stellen.Wenn also eine Blume unter der Garage wurzelt und dann an der Garage hoch wächst - gehört es evtl. dem Garagenbesitzer ?!?!?

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Jesse
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Re: Grundstückslast

Beitrag von Jesse » 18.07.2012, 19:09

Sorry, natürlich war das Reihenendhaus gemeint, welches auf Garagen Steht.

Es ranken keine Pflanzen sondern es wachsen welche in unmittelbarer Nähe, von Beschädigungen war nicht die Rede.

Diesen Satz verstehe ich nicht ganz:
"Ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen wachsen lassen die sich an fremden Gebäuden ranken und diese beschädigen"

Was heisst "ich kann" ? Ich darf?

"fremde Gebäude"
Wie ist der rechtliche Zusammenhang, was darf der "Nutzungsberechtigte" eigentlich beanspruchen, ist er Besitzer oder Eigentümer der Garage? Im Grundbuch steht nur "Nutzungsberechtigt"
Ist die Aussenwand der Garage als Grenzbebauung zu sehen?
Der Grund unter der Garage gehört ja vermutlich dem belasteten Grundstückseigentümer, der muss ja auch Grundsteuer und Niederschlagswasser-Gebühr dafür bezahlen, oder?

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Re: Grundstückslast

Beitrag von Klaus » 18.07.2012, 20:08

Sorry, natürlich war das Reihenendhaus gemeint, welches auf Garagen Steht
Was soll das jetzt werden ?


ich kann auf meinem Grundstück keine Pflanzen

NIX PFLANZEN WENN FREMDE WAND KAPUTT MACHEN

Im Grundbuch steht nur "Nutzungsberechtigt"

Dazu gibt es einen Hinweis auf eine Bewilligungsurkunde.

Aber egal. Der "Eigentümer" eines Grundstücks kann machen was immer er will. Er muss dem Nutzungsberechtigten aber die Nutzung wie vereinbart erlauben. Und man darf nicht fremder Leute Sachen kaputt machen. Mit den drei Sätzen ist alles beantwortet.
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Re: Grundstückslast

Beitrag von Jesse » 18.07.2012, 22:10

Vielen Dank für die Antwort,

ich verstehe es so:

Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss also in der Bewilligungsurkunde nachlesen ob dort steht: "Das Unkraut ist von der Gebäudewand des Nutzungsberechtigten fernzuhalten" und wenn nicht, dann kann er's sprießen lassen, solange die Wand nicht beschädigt wird! Korrekt?

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Re: Grundstückslast

Beitrag von Klaus » 18.07.2012, 22:52

Kannst du dir sparen das steht da nicht :-)
dann kann er's sprießen lassen, solange die Wand nicht beschädigt wird! Korrekt?
JA

Wenn ich den Rest der verwirrenden Erzählungen verstanden habe
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