Notwegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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joerg2505
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Notwegerecht

Beitrag von joerg2505 » 30.07.2012, 21:14

Hallo,

die Bewertung folgendes Falles interessiert mich:

A und B besitzen zwei benachbarte Gründstücke, die an einer öffentlichen Straße liegen. C und D besitzen jeweils ein hintenliegendes Grundstück. Diese sind nur über einen Weg, der über die Grundstücke von A und B verläuft (auf der Grenzlinie zwischen A und B) zu erreichen. Alle Grundstücke sind seit langem mit Wohngebäuden bebaut. Es handelt sich um eine ältere Dorfstruktur mit mit kleinen Grundstücken, die wahrscheinlich aus Hofteilungen hervorgegangen sind.

A hat sein Eigentum verkauft. Der neue Besitzer A1 möchte die Wegerechtssituation klären.

Im Grundbuch ist bei A1 kein Wegerecht eingetragen. Es bestand lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Besitzer A und C, bzw. D bezüglich der Nutzung des Weges.

Nach dem Studium einiger Forenbeiträge haben C und D wohl kein Anrecht auf die nachträgliche Eintragung eines Wegerechtes bei A1, liege ich hier richtig?
Wenn A1 jetzt die Nutzung des Weges verweigern würde, müssten C und D das Notwegerecht geltend machen, da es keine andere Möglichkeit gibt, ihre Gründstücke zu erreichen. Hierzu meine Fragen:
* Wer entscheidet über das Notwegerecht? An wen muss sich C wenden?
* Fallen Gerichtskosten an und wer trägt die Kosten?
* Wie berechnet sich eine Rente für das Notwegerecht? (angenommen der Anteil des Weges beträgt 15% des gesamten Grundstückes von A1)
* Wie geht das Notwegerecht auf einen zukünftigen Eigentümer A2 über? Durch Grundbucheintrag?
* Welche Nutzung lässt das Notwegerecht zu? Durchfahrt mit PKW, LKW? Parken auf dem Weg (Grundstück von A1 und B)? (angenommen der Weg von der öffentlichen Straße zum Haus von C ist ca. 20m lang, C hat keine Parkmöglichkeit auf seinem Grundstück)

Über Antworten zu diesem komplexen Fragen würde ich mich sehr freuen, da ich mir gut vorstellen kann, daß die oben geschilderte Situation in alten Dörfern nicht selten anzutreffen ist.



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Klaus
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Re: Notwegerecht

Beitrag von Klaus » 30.07.2012, 21:25

Wenn der Zugang zu bestehenden Fahrweg verweigert wird beantragt man eine einstweilige Verfügung es wieder nutzen zu können. Das Notwegerecht hat man, man muss es nicht erst einklagen.

Die anderen Grundstückseigentümer müssten erst mal eine Forderung stellen. Die kann man auch einfach zahlen - wenn der Preis stimmt.

Da C keine Parkmöglichkeit hat gibt es kein Fahrrecht, natürlich auch kein Parkrecht. Das wäre auch nicht anders wenn man ein Wegerecht hätte.

Gäbe es auch einen anderen Weg - liegt das Grundstück denn auf einer anderen seiten an einer Weg. Wie ist das Grundstück denn SO entstanden.

Klaus
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Re: Notwegerecht

Beitrag von joerg2505 » 31.07.2012, 19:13

Hallo Klaus,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie die Situation entstanden ist, kann ich nur vermuten, da bereits vor langer Zeit passiert: Wahrscheinlich durch Teilung eines größeren Hofes innerhalb der Familie, die dann später einzelne Grundstücke - ohne an das Wegerecht zu denken - verkauft hat. C und D haben keine andere Möglichkeit, eine Verbindung zu einer öffentlichen Straße zu schaffen.

Verstehe ich das richtig: C hat keine Parkmöglichkeit auf dem eigenen Grundstück und hat damit im Sinne des Wegerechtes nur Anspruch auf einen Fußweg? Der Möbelllieferant müsste also die neue Couch von der Straße bis zum Haus tragen?

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Re: Notwegerecht

Beitrag von Klaus » 31.07.2012, 19:43

Wahrscheinlich durch Teilung eines größeren Hofes
Dann ist der Notweg so zu legen wie er liegt - nicht über andere Nachbarn
Der Möbelllieferant müsste also die neue Couch von der Straße bis zum Haus tragen?
Da freuen die sich drauf, ist besser als in den 5 Stock :-)) Darauf achten das die weder stehen bleiben nicht "absetzen".
Könnte man nicht auf dem eigenen Grundstück stehen dürfte man auch nicht laufen.

Ein Wegerecht (aller Art) dient zum überqueren des fremden Grundstück - ausschließlich

Klaus
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Re: Notwegerecht

Beitrag von Duke » 06.08.2012, 21:08

joerg2505 hat geschrieben: * Wer entscheidet über das Notwegerecht? An wen muss sich C wenden?
* Fallen Gerichtskosten an und wer trägt die Kosten?
* Wie berechnet sich eine Rente für das Notwegerecht? (angenommen der Anteil des Weges beträgt 15% des gesamten Grundstückes von A1)
* Wie geht das Notwegerecht auf einen zukünftigen Eigentümer A2 über? Durch Grundbucheintrag?
* Welche Nutzung lässt das Notwegerecht zu? Durchfahrt mit PKW, LKW? Parken auf dem Weg (Grundstück von A1 und B)? (angenommen der Weg von der öffentlichen Straße zum Haus von C ist ca. 20m lang, C hat keine Parkmöglichkeit auf seinem Grundstück)
hi joerg2505,

ich habe mich mit diesem thema auch schön des öfteren beschäftigt und selbst deswegen einen anwalt konsultiert.

- das notwegerecht ist ziemlich klar definiert, wenn C/D keinen anschluß an die öffentliche straße haben, und sie über die grundstücke von A/A1 und B an diese kommen bzw. es keine andere möglichkeit gibt, diese zu erreichen, dann können sie das notwegerecht einverlangt. also die die "notwegen" wollen müssen das einfordern. in dem fall C und D bei A1/B
- grundbucheintrag gibts da nicht, die grunddienstbarkeit ist das mittel der wahl wenn es um den grundbucheintrag geht. das würde ich mir aber an A1/B seiner stelle gut überlegen, wenn 1x was drin steht kommt es nicht mehr raus. so eine eintragung würde ich nur unter bestimmten bedingungen machen. (instandhaltungskosten weg/tor etc. schneeräumen usw.)
- zur nutzung des notwegerechts, war ich schon selbst erstaunt. erlaubt ein überwegen in form von übergehen, überfahren ist da nicht incl. d.h. C und D dürfen ihre einkäufe hinterschleppen, wenn A1/B die einfahrt so blockieren, dass man noch bequem durchgehen kann, aber nicht durchfahren könnte.
- parken auf dem grundstück von A/B wäre ohnehin nicht drin, weil es heisst "überwegen" also nur drüber und mehr nicht

ich hatte irgendwo einen schönen flyer zum notwegerecht im inet gefunden, mal sehen ob ich den link dazu noch finde. der hat das alles ziemlich klar erklärt. ich schaue mal und poste es dann noch.

gruß duke

edit: ist zwar noch nicht der link vom flyer, aber der erklärt auch vieles (zufällig grad gefunden ) Klick mich

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