Wegerecht Nachbar will Zeiten vorschreiben

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Cook-Fu
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Wegerecht Nachbar will Zeiten vorschreiben

Beitrag von Cook-Fu » 03.08.2012, 23:54

Hallo,

Folgender Sachverhalt,A hat ein Wegerecht von 1m breite über das Grundstück von B damit man mit Mülltonnen oder Fahrräder zur Strasse gelangen kann.A wohnt jetzt seit gut 1Jahr dort,bisher auch nie wirkliche Probleme mit B gehabt.A hat seit 2wochen ein Motorrad das er abends, sowie bei schlechten Wetter gerne in seiner Garage abstellen möchte.Garage ist mit dem Motorrad nur über das Gründstück von B zu erreichen.Dazu kommt noch das A nicht übliche Arbeitszeiten hat, öfters erst spät abends teilweise auch mal gegen Mitternacht erst Feierabend macht.Nun möchte B den Zugang verbieten wenn A später als 22Uhr nach hause kommt.A schiebt sein Motorrad und muss lediglich einmal den Seitenständer vom Motorrad benutzen und das Tor aufschliessen,für B sei dies zu laut und es störe ihn da er ja immer um 22.30 schlafen geht.
Nun stört B einfach alles sogar das Mülltonnen rausstellen,die Katzen, das Rasenmähen usw :shock: .

Nun zu meinen Fragen:

1. Darf B, A Zeiten vorschreiben?

2.Was ist wenn B nach 22Uhr ein Schloss um das Tor macht so das A nicht mehr zur Garage kommt?

3.Darf A auch mehrmals Täglich mit dem Motorrad über B sein Gründstück?

Für Tipps wäre ich dankbar



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Klaus
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Re: Wegerecht Nachbar will Zeiten vorschreiben

Beitrag von Klaus » 04.08.2012, 06:59

Was für ein Wegerecht hat A denn, was genau steht im Grundbuch ? Wobei man auf einen Gehrecht auch ein Moped schieben darf.
1. Darf B, A Zeiten vorschreiben?
Nein
2.Was ist wenn B nach 22Uhr ein Schloss um das Tor macht so das A nicht mehr zur Garage kommt?
Die Polizei rufen, oder eine einstweilige Verfügung beantragen
3.Darf A auch mehrmals Täglich mit dem Motorrad über B sein Gründstück?
So oft er will.

Das hat mein Nachbar auch versucht, mit dem Fahrweg meines Autos/Motorrads :-) Und ich bin mit meiner XT500er rein gefahren - auch Nachts um 4.

Aber man sollte genau wissen was im Grundbuch steht. Denn das hier könnte auch ein Wegerecht sein das zur Gartenbewirtschaftung eingetragen wurde, dann sähe das anders aus.

Wie hat man denn die Garage da hin bekommen ? So was wird nie genehmigt, wenn man keinen Zugang hat.

Klaus
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