Wegerecht - Temposchwellen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Ivonne
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Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Ivonne » 18.08.2012, 14:45

Hallo
Nachbar A hat ein Wegerecht über das Grundstück von B.
Nachbar A fährt mit seinem PKW immer viel zu schnell über das Grundstück von B.
Darf B Temposchwellen in dem Wegerecht errichten um A daran zu hindern zu schnell durch seine Einfahrt zu fahren?

LG



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Klaus » 18.08.2012, 15:38

Wenn es welche sind die für Fahrzeuge geeignet sind die auf normalen Straßen
üblich sind

und für Fußgänger und andere noch Platz genug lassen ohne Stolperfallen zu sein.

Ja
immer viel zu schnell
Beschleunigung mal Weg = geschwindigkeit. Meist recht der "Weg" kaum um "zu schnell" zu sein.

Klaus
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Emma
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Emma » 19.08.2012, 18:51

Hallo!

"Zu schnell" geht immer (es ist ein Unterschied, ob man eine Strecke von z. B. 40 Metern mit 30 km/h in knapp 5 Sekunden oder mit 5 km/h in knapp 30 Sekunden überfährt).

Außer "zu schnell" ist ja häufig "zu laut" ein unangenehmer Nebeneffekt des Tempos (insbesondere bei Nachbarn, die gerne mal tiefergelegte Autos fahren).

Was die Schwellen angeht: die Kosten dafür können m. E. anteilig auf B umgelegt werden, wobei die Eintreibung von Geld bei ohnehin nicht mitdenkenden Nachbarn (Tempo!) ein schwieriges Unterfangen werden könnte.

Achtung, Ivonne: lediglich eine Schwelle am Beginn der Strecke und eine am Ende bringt möglicherweise ein "dann-muss-ich-die-verlorene-Zeit-halt-dazwischen-aufholen-und-mächtig-Gas-geben" zu Tage. Damit ist dann leider auch niemandem geholfen.

Was wäre die Welt doch schön, wenn so ein B einfach Rücksicht nehmen würde. Man soll und darf ja nicht erwarten, dass ständige Kniefälle und Dankesreden über einen hereinprasseln, nur ein wenig "Mitdenken" würde schon ausreichen.

Gruß

Emma

Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Klaus » 19.08.2012, 19:04

Die zulässige Geschwindigkeit innerorts sind 50 km/h nicht 5 km / h. Übrigens kann man die auf 40 Meter Länge zu erreichende Geschwindigkeit errechnen kann.

Und mit einem Poller wird es keinesfalls leiser - denn das ist spätestens der Beginn einer "Freundschaft" fürs Leben.

Und das man die Kosten bezahlt bekommt ist so sicher nicht. Werden die aus reiner Schikane angebracht wird das nichts werden - wobei man das kaum beweisen kann

Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von goerdi » 23.08.2012, 22:51

Klaus hat geschrieben:Die zulässige Geschwindigkeit innerorts sind 50 km/h nicht 5 km / h.
wenn kein schild steht oder ich hinschreibe es gilt die STVO... aber da ich Herr ueber mein eigentum bin kann ich dort machen was ich will.. ich kann sagen limit 100km/h oder Schrittgeschinwdigkeit das liegt an mir....

gruss gerd

Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Klaus » 24.08.2012, 07:19

aber da ich Herr ueber mein eigentum bin
Das kann man eben nicht wenn man anderen Rechte gibt - oder man das Grundstück für Fremde (Boten, Lieferanten) offen hält.

Zaun drum, DANN kannst du manchen was du willst.
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von goerdi » 24.08.2012, 10:45

Ach echt ? Dann werd ich mich mal beschweren warum ich auf dem Parkplatz von meinem AG nur 10 km/h fahren......
btw: auf meinem grundsteuck kann ich ohne Fuehrerschein und fahrzeuge Ohne Strassenzulassung fahren und du willst mir einreden das ich boten oder Druchfahrern die maximale geschwindigkeit nicht vorschreiben darf ?

gruss goerdi

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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Duke » 26.08.2012, 09:39

Klaus hat geschrieben:Die zulässige Geschwindigkeit innerorts sind 50 km/h nicht 5 km / h. Übrigens kann man die auf 40 Meter Länge zu erreichende Geschwindigkeit errechnen kann.
also klaus, deine aussage halte ich für fragwürdig. immerhin handelt es sich um einen privatweg.

im BGB ist doch geregelt, dass das wegerecht schonend auszuüben ist

http://dejure.org/gesetze/BGB/1020.html
§ 1020
Schonende Ausübung

Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.
bevor ich die temposchwellen aufsetzen würde, würde ich über einen anwalt der forderung mal nachdruck verleihen.
wenn das nicht klappt, dann würde ich das überfahren untersagen, weil es nicht schonend erfolgt. ggf. müsstest du dann in irgendeiner form "beweise" sammeln um es auch nachhaltig belegen zu können.

kannst ja eine markierung machen und dann die zeit nehmen von anfang bis zur markierung, darüber kannste dann ja ausrechnen wie die geschwindigkeit ist.

noch was.. zum schonend ausüben, da würde m.E. Schrittgeschwindigkeit gefordert sein, die liegt zwischen 5 - 10km/h (manchmal habe ich schon 7km/h gelesen) die meisten fahrzeuge haben ja als ersten tachostrich 10 oder 20km/h..also ist es schwierig die schrittgeschwindigkeit zu sehen :-D

edit: hast du kinder? bring doch ein tor an. das ist dann immer geschlossen zu halten. am besten ein manuelles. wo man aussteigen muß um es zu öffnen. das bremst ungemein.

Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Klaus » 26.08.2012, 09:55

Man muss mal sehen das Wege nicht zwingen 5 Meter Stück durch den Spielplatz sind. Daher wäre 50 eine angemessene Geschwindigkeit. Als zweites wäre der 1§ der STVO wohl noch sinnvoll, das man keinen Gefährden darf.
Auch kann man auch "Miniwegen" keinen solche Geschwindigkeiten erreichen.

Eine "Schonende Ausübung" bezieht sich auch den Weg, nicht auf die Nerven der Nachbarn.

Den Nachbarn mit Schwellen und Toren mal so richtig zu zeigen wer Chef ist geht nach hinten los.

Frage mich welche "Beweise" man da bringen will, ohne Radarkontrolle wird das nichts. Und keiner würde wohl sein Kind mal schubsen um eine Gefährdung zu belegen.
das bremst ungemein.
Aber nur "VOR" der Einfahrt, danach wird es dann wohl schlimmer und lauter

Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Duke » 26.08.2012, 12:05

mh .. also er bremst vor der einfahrt und hinter der einfahrt. man muß das tor ja auch wieder zu machen. das in das grundstück einfahren wird erheblich entschleunigt. vor dem tor anhalten, aussteigen, aufmachen, durchfahren...und dann entweder wieder anhalten und zu machen oder durchfahren und zurücklaufen und zu machen. auch wenns nervt, aber dazu gibts schon einige schöne urteile. sowas ist zumutbar.

ich spreche aus eigener erfahrung. ist das tor offen, fahren die nachbar manchmal ziemlich flott durch. ist es aber geschlossen, geht schon wesentlich langsamer ab.

außerdem darf man nicht vergessen, der nachbar benutzt das grundstück von einem anderen und da hat er sich an ein paar regeln zu halten, damit die belastung des dienenden durch das überwegen sich so gering wie möglich ergibt.

das mit dem geschwindigkeit messen, über die zeit, war eigentlich mehr dafür gedacht, dass man ca. abschätzen kann, wie schnell er fährt. sind es 30 km oder nur 10km.

oft fühlt es sich ja schneller an, als es ist.

weiters zum beweisen. ein schönes filmchen, was die "raserei" dokumentiert könnte doch auch helfen, oder?

Klaus
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Klaus » 26.08.2012, 12:21

Wagen mit Radio an fährt vor das Tor und lauft natürlich weiter, das Tor wird unsanft geöffnet. Dann fährt der Wagen mit heulendem Motor raus und warten bis das Tor wieder lautstark zu gemacht wird.......

Vor allem Nachts ein Spaß....

Übrigens muss der Nachbar das Tor nicht nur sofort nach jeder Durchfahrt schließen - er muss das Tor auch noch (anteilig) zahlen.

Das ist übrigens der Beginn einer wunderbaren Freundschaft - und war vor 15 Jahren der Beginn dieser Webseite
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Re: Wegerecht - Temposchwellen

Beitrag von Duke » 27.08.2012, 06:47

siehst du klaus, da hatte das tor auch was gutes ^^ sonst könnten wir jetzt hier nicht so schön diskutieren *lol

aber mal im ernst, unser tor wird von 3 weiteren parteien benutzt und sicherlich gibt es öffnungsgeräusche etc. aber das hält sich in grenzen und jeder
fährt "normal" durch

die temposchwellen würden vermutlich mehr geräusche erzeugen, wenn es die aus hartkunststoff sind, die ich schon des öfteren gesehen habe. besser wäre es vielleicht den weg an einer stelle höher zu setzen mit pflastersteinen. das haben sie hier in einer seitenstraße so gemacht und das ist wesentlich leiser als diese aufgeschraubten schwellen.

ich denke, dass das aufsetzen von schwellen, ebenso zu unmut führen würde und der andere nicht erfreut wäre. aber ganz ehrlich. wenn jemand über normale gespräche zu diesen themen uneinsichtig ist oder sein verhalten nicht ändert, dann muß man einfach auch mal taten sprechen lassen, ob tor oder temposchwelle ist dann egal. man kann nicht jeden kurieren und man kann auch nicht ständig nachgeben!

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