hallo
entlang dem zaun von A verläuft ein Weg für die Hinterlieger von Nachbar B (Geh- u. Fahrrecht )
B hat vor einigen Jahren Bauschutt auf dem Weg deponiert.
Seitdem neigt sich der Zaun von A in Richtung seines Grundstückes bisher
bis 10cm.
Sämtliche Hinweise von A werden von B ignoriert.
Der Zaun besteht aus Fertigbeton Pfosten 15x15cm, 70cm tief gegründet, mit vorgehängtem Maschendrahtzaun
Der Weg wird mit Pkw und kleineren LKW befahren.
A hat keinerlei Nutzen von diesem Wegerecht.
m.f.g.[/b]
Zaunschaden durch Wegerecht beim Nachbar
Moderator: Klaus
Also entweder hatte A den Zaun nicht ordnungsgemäss installiert und seine Betoneinfassung ist teilweise auf Nachbars Grundstück, oder der Bauschutt drückt den Zaun zum Nachbarn.
Je nachdem was ist und wie man das beweisen kann sollte man aktiv werden.
1. selber Schuld
2. Unterlassungs und Schadenersatzanspruch gegen Nachbarn
Alles andere spiel keine Rolle, der Wegerechtsinhaber geht A nichts an.
Klaus
Die Foren haben Titel und Rubriken !!
Je nachdem was ist und wie man das beweisen kann sollte man aktiv werden.
1. selber Schuld
2. Unterlassungs und Schadenersatzanspruch gegen Nachbarn
Alles andere spiel keine Rolle, der Wegerechtsinhaber geht A nichts an.
Klaus
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Zaunschaden durch Wegerecht
hallo Klaus,
danke für die schnelle Antwort
der Zaun steht seit mehr als 60Jahren und verläuft entlang zweier Grunstücke, wobei der genannte Schaden nur am vorderen (aufgefüllten) Wegteil auftritt.
sind gleichgelagerte Fälle bekannt?
danke für die schnelle Antwort
der Zaun steht seit mehr als 60Jahren und verläuft entlang zweier Grunstücke, wobei der genannte Schaden nur am vorderen (aufgefüllten) Wegteil auftritt.
sind gleichgelagerte Fälle bekannt?
Zum Thema Sachbeschädigung?? HAHAsind gleichgelagerte Fälle bekannt?
Der der was will, muss dem von dem er was will, dem Schädiger, beweisen das er einen Schaden verursacht hat. Dann bekommt er Schadenersatz in Höhe des Schadens.
Das ist eher eine Beweisproblem als ein Rechtsproblem.
Wenn der Schaden durch das Grundstück entsteht dann ist der Gründstückseigentümer verantwortlich.
Klaus
P.S Nur klagen wenn der Schädiger auch genug Geld hat