Moderator: Klaus
Angedacht war nur das Fahrrecht für die 2 Parteien, die es wohl tatsächlich benötigen.
§ 1019 Vorteil des herrschenden Grundstücks
Dies könnte der Auslöser sein, um eine Löschung zu erzwingen!
von Klaus
Was "gedacht" war spielt keine Rolle. Der "Vorteil" das er drüber fährt, reicht völlig aus.
Deshalb soll ein Fachanwalt, der auch Notar ist dies prüfen!von Klaus
Da nützt auch ein Anwalt nichts, noch weniger ein Notar.
Von Klaus
Deswegen muss der Notar den Vertrag 14 Tage vorher zu Ansicht vorlegen. liest ihn vor und fragt ob man alles verstanden hat.
von andy
Ausserdem steht der ehemals Loewe wieder kurz vorm nerven ... mich jedenfalls.
von andy
Entweder es gibt ein "Wenderecht" für den Nachbarn oder nicht.
Wenn nicht, dann wendet und rangiert der halt nicht - egal, ob 90° oder 180°.
Hat er ein Wegerecht, dann ist das nicht zum wenden jeglicher Art vorgesehen, sondern nur zum überwegen von öffentlicher Strasse zum begünstigten Grundstück und zurück.
von Klaus
Ein Wegerecht berechtigt ein Grundstück zu überqueren. Wenden ist dabei nicht vereinbart.
von cappucino
1) ist es wenden, und wenn ja, darf er es auf Ws Gst, obwohl er es auf seinem Gst tun kann und W ihn aufgefordert hat, es zu unterlassen
Was stimmt denn nun? Ihre Aussagen widersprechen sich.von Klaus
stimmt
von Klaus
Es gibt kein Urteil da niemand versucht hat so ein Recht anzuklagen
Wenden ist dabei nicht vereinbart.
W ihn aufgefordert hat, es zu unterlassen
stimmt
was meinst du genau mit deinem beitrag?
Nein, es ist nicht kompliziert. Sie machen es kompliziert. Es gibt Paragrafen die es regeln.von andy
Die Sache wird zu kompliziert diskutiert.
Der Präsident und auch andere haben die Meinung dass die Grunddienstbarkeit wegen Irrtum oder Täuschung anfechtbar ist.von Klaus
Ich halte eine Anfechtung wegen Irrtum oder gar Nutzlosigkeit für völlig aussichtslos.
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