Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen, 4 UE 1706/94

Parabolantennen

Beim Anbringen der Antenne nicht nur auf den Empfang, sondern auch auf den Nachbarn achten!

Ein jahrelanger Streit zwischen Nachbarn wurde wegen zweier Parabolantennen entfacht. Sie hatten auf einer Garage, die an ein Nachbargrundstück grenzt, ihre Antennen angebracht. Auf sogenannten Grenzgaragen dürfen große Parabolantennen wegen ihrer „optisch einengenden Wirkung“ aber nicht angebracht werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Hessen. Es sei grundsätzlich nach dem Baurecht nicht verboten, Parabolantennen auf einer Grenzgarage zu befestigen, aber da die Antennen mit 1,30 m Höhe auf dieser Garage eine Gesamthöhe von 3,80 m erreichen, könne von einer optischen Beeinträchtigung die Rede sein. Und das wiederum ist, wie oben bereits erwähnt, nicht gestattet.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen, 4 UE 1706/94

Zurück


Spende

TV



Anwalt







Mediatoren





TV