Wird ein Hauseigentümer durch Wurzeleinwuchs vom Nachbargrundstück geschädigt, so kann er die Kosten für die Beseitigung der Wurzeln von seinem Nachbarn erstattet verlangen. Weitere Folgeschäden bekommt er aber nicht ohne weiteres ersetzt, wie ein Urteil
Einen Nachbarschaftsstreit der Kategorie "schlimmer geht´s nimmer" zeigte jetzt ein 79-jähriger Rentner aus Stolberg bei der dortigen Polizei an.