Amtsgericht gibt Nachbarn bei Lärmklage Recht

Der Kinder- und Schülerladen Milchzahn e.V. muss die Hälfte seiner Räume in der Odenwaldstraße in Berlin-Friedenau räumen. 32 Kinder und 5 Erzieherinnen stehen damit vor einer ungewissen Zukunft. Hintergrund ist die erfolgreiche Lärmklage eines Nachbarn v




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Das Schwenken des Baukrans über das Grundstück des Nachbarn … an der Freihaltung seines „Luftraums“ zuzugestehen ist. (2) Eine Duldungspflicht besteht zudem, wenn die Voraussetzungen des Hammerschlags- und Leiterrechts des jeweiligen Nachbarrechts erfüllt …

Der Milchzahn e.V. wurde bereits 1986 von Eltern gegründet, 2004 erweitert und in Eigenleistung aufwendig umgebaut und renoviert, um den steigenden Betreuungsbedarf im Kiez zu decken. Nach ersten Lärmbeschwerden des Nachbarn erfolgte im April 2006 eine simulierte Schallpegelmessung durch den Fachbereich Umwelt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg. Der erstellte Prüfbericht ergab: „Im Ergebnis ist durch den untersuchten Betrieb des so genannten Tobezimmers ein Überschreiten des Emissionsrichtwertes tags aufgrund der nur zeitweisen Nutzung des Raumes nicht zu erwarten und die Beschwerde insofern nicht berechtigt.“ Die dennoch verhängten Auflagen des Bezirksamtes wie Maßnahmen zur Schallisolierung sowie eine freiwillige eingeschränkte Nutzung der betreffenden Räume wurden vom Milchzahn erfüllt, ohne dass darauf hin eine neuerliche Überprüfung des Schallpegels erfolgte. Der Nachbar klagte trotzdem und bekam 2007 vor dem Amtsgericht Schöneberg Recht.

Renate Kühl, Vorstand des Milchzahn e.V. erklärt: „Die Kündigung hängt nun wie ein Damoklesschwert über uns. Wir können nicht einmal aktiv in das bestehende Verfahren eingreifen und formal Widerspruch einlegen, da wir nicht Streitpartei sind.“ Eltern und Erzieherinnen bemühen sich weiterhin darum den Kinder- und Schülerladen zu retten, um die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Erzieherinnen zu erhalten. Die Möglichkeiten geeignete Räume im Umkreis der kooperierenden Stechlinsee-Grundschule zu finden sind allerdings sehr gering.


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„Wir hoffen deshalb auch auf die Unterstützung der Öffentlichkeit. Es ist für uns völlig unverständlich, dass ein Kinder- und Schülerladen, der seit mehr 20 Jahren hervorragende Arbeit leistet, durch ein fragwürdiges Urteil mit noch fragwürdigeren Begleitumständen vor dem Aus steht, während alle Welt davon spricht, dass der Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen vorangebracht werden soll.“, so das Fazit von Kühl.




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