Amtsgericht gibt Nachbarn bei Lärmklage Recht
Der Kinder- und Schülerladen Milchzahn e.V. muss die Hälfte seiner Räume in der Odenwaldstraße in Berlin-Friedenau räumen. 32 Kinder und 5 Erzieherinnen stehen damit vor einer ungewissen Zukunft. Hintergrund ist die erfolgreiche Lärmklage eines Nachbarn v
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Selber klagen - ohne Anwalt
Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.
Selber vertreten kann.....
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Drei weiße Birken oder: Immer Ärger mit dem Laub des Nachbarn
… der lokalen Besonderheiten (vgl. Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 6. Aufl., II S. 40). Werden die hier festgelegten Grenzen eingehalten, handelt es sich in aller Regel um eine ordnungsgemäße …
Der Milchzahn e.V. wurde bereits 1986 von Eltern gegr?ndet, 2004 erweitert und in Eigenleistung aufwendig umgebaut und renoviert, um den steigenden Betreuungsbedarf im Kiez zu decken. Nach ersten L?rmbeschwerden des Nachbarn erfolgte im April 2006 eine simulierte Schallpegelmessung durch den Fachbereich Umwelt des Bezirksamts Tempelhof-Sch?neberg.
Der erstellte Pr?fbericht ergab: „Im Ergebnis ist durch den untersuchten Betrieb des so genannten Tobezimmers ein ?berschreiten des Emissionsrichtwertes tags aufgrund der nur zeitweisen Nutzung des Raumes nicht zu erwarten und die Beschwerde insofern nicht berechtigt.“ Die dennoch verh?ngten Auflagen des Bezirksamtes wie Ma?nahmen zur Schallisolierung sowie eine freiwillige eingeschr?nkte Nutzung der betreffenden R?ume wurden vom Milchzahn erf?llt, ohne dass darauf hin eine neuerliche ?berpr?fung des Schallpegels erfolgte. Der Nachbar klagte trotzdem und bekam 2007 vor dem Amtsgericht Sch?neberg Recht.
Der Milchzahn e.V. wurde bereits 1986 von Eltern gegr?ndet, 2004 erweitert und in Eigenleistung aufwendig umgebaut und renoviert, um den steigenden Betreuungsbedarf im Kiez zu decken. Nach ersten L?rmbeschwerden des Nachbarn erfolgte im April 2006 eine simulierte Schallpegelmessung durch den Fachbereich Umwelt des Bezirksamts Tempelhof-Sch?neberg.
Der erstellte Pr?fbericht ergab: „Im Ergebnis ist durch den untersuchten Betrieb des so genannten Tobezimmers ein ?berschreiten des Emissionsrichtwertes tags aufgrund der nur zeitweisen Nutzung des Raumes nicht zu erwarten und die Beschwerde insofern nicht berechtigt.“ Die dennoch verh?ngten Auflagen des Bezirksamtes wie Ma?nahmen zur Schallisolierung sowie eine freiwillige eingeschr?nkte Nutzung der betreffenden R?ume wurden vom Milchzahn erf?llt, ohne dass darauf hin eine neuerliche ?berpr?fung des Schallpegels erfolgte. Der Nachbar klagte trotzdem und bekam 2007 vor dem Amtsgericht Sch?neberg Recht.
Renate K?hl, Vorstand des Milchzahn e.V. erkl?rt: „Die K?ndigung h?ngt nun wie ein Damoklesschwert ?ber uns. Wir k?nnen nicht einmal aktiv in das bestehende Verfahren eingreifen und formal Widerspruch einlegen, da wir nicht Streitpartei sind.“
Eltern und Erzieherinnen bem?hen sich weiterhin darum den Kinder- und Sch?lerladen zu retten, um die Betreuung der Kinder und die Arbeitspl?tze der Erzieherinnen zu erhalten. Die M?glichkeiten geeignete R?ume im Umkreis der kooperierenden Stechlinsee-Grundschule zu finden sind allerdings sehr gering.
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Geldausgleich für Laub vom Nachbarn
… dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zustehen .“ Ärgernis Laubbefall: Im Herbst immer wieder ein Ärgernis ist das Laub, das in großer Menge von den Bäumen …
„Wir hoffen deshalb auch auf die Unterstützung der Öffentlichkeit. Es ist für uns völlig unverständlich, dass ein Kinder- und Schülerladen, der seit mehr 20 Jahren hervorragende Arbeit leistet, durch ein fragwürdiges Urteil mit noch fragwürdigeren Begleitumständen vor dem Aus steht, während alle Welt davon spricht, dass der Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen vorangebracht werden soll.“, so das Fazit von Kühl.