Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. "Es wäre besser gewesen wenn die beiden nie aufeinander getroffen wären", sagte der Richter. Bei den ständigen Begegnungen der Nachb.....
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Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.
Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen.
Generell darf man auf dem Balkon und Terrasse das selbe wie in der Wohnung machen was man will. Jedoch sind einige Regeln zu beachten um den Hausfrieden zu wahren.
Regeln in Balkonien
Grillen mit Feuer auf dem Balkon kann bereits im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten sein. Hier bieten sich dann Elektrogrille an, hier gibt es keine Gefahren und der Nachbar wird auch nicht geräuchert. Das hier nur neues Fett benutzt wird, fordert meist die eigene Nase.
Das Landgericht Essen (AZ: 10 S 438/01) hat in diesem Zusammenhang ein Urteil gesprochen, wonach es Vermietern erlaubt ist, per Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen zu verhängen.
Nachtruhe
Nach dem Grillen und dem verspeisen der Steaks und den Würsten darf man in den schönen Sommernächten mit kühlen Getränken die ganze Nacht auf dem Balkon. Spätesten um 22 Uhr ist jedoch Nachtruhe und dann sollten normale Gespräche in leise Gespräche enden. Auch die Musik ist dann auszuschalten. Neben dem Verstoß gegen den Mietvertrag kann auch ein Bußgeld folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand 200 Mark für ein allzu lautes, bis in den Morgen dauerndes Grillfest, für durchaus angemessen.
Musik
In der Nachtruhe ist es für jeden Klar , die Musik muss aus sein. Aber auch zu anderen Zeiten darf die Musik keinen stören. Dabei kann man als Regel sehen das der Nachbar die Musik wahrnehmen kann. Ist er in der Lage den Text mitzusingen ist es zu laut. (LG Berlin, WuM 1963, 153; LG Frankfurt WuM 1960, 118)
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Blumen und das Wasser
Selbstverständlich kann man den Urlaub auf den Balkon holen. Besonders große Bäume wird man kaum pflanzen und für ein Pool sind die meisten Balkone eh zu klein. Aber die Statik sollte man doch beachten. Ebenso die Absicherung der Kästen und Bäume gegen Wind und Sturm.
Und das man beim Gießen nicht den Nachbar darunter bewässert solle auch klar sein. (AG Schöneberg, Urteil vom 7.12.00 – 13 C 356/0)
Kleintierzoo
Den meisten Tieren wird der Sonnenbalkon wohl schnell zu warm werden und man rettet die Tier ins die Wohnung. Aber auch der dampfende Stall kann schnell zu Ärger führen. Also sollte man jede Geruchs und Lärmbelästigung unterlassen. Auch sind große Katzennetze meist verboten und sollten durch andere Maßnahmen ersetzt werden. Übrigens fliegen die Katzen nicht im Luftraum des Balkons, daher kann man der Katze auch kleinere Flächen schaffen die nicht so sichtbar sind.
KSDas von Balkon fallenden besoffenen mit Sagria Eimer befüllten Idioten - ist erlaubt