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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


FPÖ setzt Forderung nach Verbesserung der Nachbar

Bregenz, am 01.04.2009 (VF) „Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Nachbarrechte sind in die Änderung des Baugesetzes eingeflossen. Nach anfangs zögerlichem Verhalten konnte letztendlich die ÖVP von der Notwendigkeit einer Stärkung der Grundeigentü




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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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3 Birken und der BGH Rechtsanwalt Jens Philipp Stark … nach dem Nachbarrecht Baden-Württemberg eingehalten hat, ist der jeweilige Eigentümer für alle von den Birken ausgehenden „Belästigungen“ wie Blätter, Pollen etc. überhaupt nicht verantwortlich. Bislang …“

Sachargumente haben ÖVP überzeugt FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungsplänen aufmerksam. Anhand konkreter Fälle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich über Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ÖVP geführt. „Unsere Sachargumente und die notwendige Hartnäckigkeit haben letztendlich dazu geführt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Gebäudehöhe, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt“, so Egger.

Verbesserungen im Raumplanungsgesetz als nächster Schritt „Die jetzige Änderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. Willkürakte in Widmungsfragen gehören leider immer noch zur gelebten Praxis, aber wir werden auch diese einstellen“, kündigen Egger und Amann eine Initiative zur Verbesserung des Raumplanungsgesetzes a


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Der will ja nur spielen !

Das ist kein Hund

Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....

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Bei Rückfragen: Landesparteiobmann LR Dieter Egger– 0664 / 62 55 588 Klubobmann Ing Fritz Amann – 0664 / 253 02 95




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