Bregenz, am 01.04.2009 (VF) „Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Nachbarrechte sind in die Änderung des Baugesetzes eingeflossen. Nach anfangs zögerlichem Verhalten konnte letztendlich die ÖVP von der Notwendigkeit einer Stärkung der Grundeigentü
Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.
Sachargumente haben ÖVP überzeugt
FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungsplänen aufmerksam. Anhand konkreter Fälle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich über Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ÖVP geführt. „Unsere Sachargumente und die notwendige Hartnäckigkeit haben letztendlich dazu geführt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Gebäudehöhe, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt“, so Egger.
Verbesserungen im Raumplanungsgesetz als nächster Schritt
„Die jetzige Änderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen müssen. Willkürakte in Widmungsfragen gehören leider immer noch zur gelebten Praxis, aber wir werden auch diese einstellen“, kündigen Egger und Amann eine Initiative zur Verbesserung des Raumplanungsgesetzes a