FPÖ setzt Forderung nach Verbesserung der Nachbar
Bregenz, am 01.04.2009 (VF) „Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Nachbarrechte sind in die Änderung des Baugesetzes eingeflossen. Nach anfangs zögerlichem Verhalten konnte letztendlich die ÖVP von der Notwendigkeit einer Stärkung der Grundeigentü
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Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits
Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
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Das Schwenken des Baukrans über das Grundstück des Nachbarn
… an der Freihaltung seines „Luftraums“ zuzugestehen ist. (2) Eine Duldungspflicht besteht zudem, wenn die Voraussetzungen des Hammerschlags- und Leiterrechts des jeweiligen Nachbarrechts erfüllt …
Sachargumente haben ?VP ?berzeugt
FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungspl?nen aufmerksam. Anhand konkreter F?lle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich ?ber Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ?VP gef?hrt. „Unsere Sachargumente und die notwendige Hartn?ckigkeit haben letztendlich dazu gef?hrt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Geb?udeh?he, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt“, so Egger.
Sachargumente haben ?VP ?berzeugt
FP-Landeschef Egger machte bereits vor Wochen auf die Problematik der Nichteinhaltung von Bebauungspl?nen aufmerksam. Anhand konkreter F?lle wurden die langwierigen Bauverfahren bzw Gerichtsprozesse, die sich ?ber Jahre hinweg erstrecken, aufgezeigt und in weiterer Folge Verhandlungen mit dem Regierungspartner ?VP gef?hrt. „Unsere Sachargumente und die notwendige Hartn?ckigkeit haben letztendlich dazu gef?hrt, dass nun im Baugesetz die Einhaltung eines Bebauungsplanes in Bezug auf Geb?udeh?he, Bebauungslinie und Baugrenze im Bauverfahren als Nachbarrecht verankert wird. Wir schaffen notwendige Rechtssicherheit und erreichen dadurch auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Gleichzeitig werden Ungleichbehandlungen von Grundbesitzern eingestellt“, so Egger.
Verbesserungen im Raumplanungsgesetz als n?chster Schritt
„Die jetzige ?nderung des Baugesetzes ist ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen m?ssen. Willk?rakte in Widmungsfragen geh?ren leider immer noch zur gelebten Praxis, aber wir werden auch diese einstellen“, k?ndigen Egger und Amann eine Initiative zur Verbesserung des Raumplanungsgesetzes a
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Drei weiße Birken oder: Immer Ärger mit dem Laub des Nachbarn
… der lokalen Besonderheiten (vgl. Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 6. Aufl., II S. 40). Werden die hier festgelegten Grenzen eingehalten, handelt es sich in aller Regel um eine ordnungsgemäße …
Bei Rückfragen:
Landesparteiobmann LR Dieter Egger– 0664 / 62 55 588
Klubobmann Ing Fritz Amann – 0664 / 253 02 95