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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

Wegen eines Streits verweigert der Nachbar nach viele Jahren plötzlich das Wegerecht. Da es (eigentlich) keine Gewohnheitsrecht gibt kann man sich darauf leider auch nicht beziehen. Darum sollte man rechtzeitig die Rechte sicher und sich diese auch ins G

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Grundsatzurteil: Wann müssen Nachbarn Beeinträchtigungen durch Bäume hinnehmen? … nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis einen Anspruch auf Beseitigung geben. Eine derart schwere Beeinträchtigung ist durch die Birken wie im vorliegenden Fall jedoch nicht erreicht. (BGH, Urteil v. 20.09.2019, Az.: V ZR 218/18) (GUE)...

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers den Schuppen ausbauen wollte und eine Baugenehmigung brauchte sah der Nachbar seine Chance. Er erkannte das es kein Wegerecht gibt und kündige an den Weg zu schließen.


Der Hinterlieger meinte nun noch schlauer zu sein und lies sich einen neuen Weg bei einem Dritten Nachbarn eintragen. Das war taktisch etwas unklug. Denn nun bestand keine Not mehr und der Vorderlieger kann das Notwegerecht kündigen. Das der neue Weg nur fiktiv bestehen würde, bräuchte der Bauherr nicht anführen, da er den Weg ja eigens zu Erschließung seines Grundstückes angelegt hat.

 

Gut das sich das Norddeutsche Fernsehen der Sache angenommen hatten. Die haben herausgefunden das es diesen Weg bereits vor der Einführung des Grundbuchs gab. Daraus kann man dann doch ein Gewohnheitsrecht ableiten,das ist der einzige Grund das ein Gewohnheitsrecht Erfolg bringt.


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Ob nun der Weg geschlossen wird und ob dies gerichtlich geklärt werden muss, muss die Eigentümerin klaren.

 

Darum sollte man sich sämtliche Rechte und Pflichten stehts ins Grundbuch eintragen lassen. Dann überstehen sie auch Erben und Verkauf. Nur so hat das eigene Grundstück einen Wert. Jedoch verliert der andere darduch an Wert seines Grundstücks, das sollte vorher kompensiert werden.

 

Die meisten Wegerechtinhaber hatten jedoch für so ein gefangenes oder belastete Grundstück nie weniger bezahltl. Daher glaubt ein jeder benachteiligt zu sein.

KS




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