Keine Videoüberwachung im Aufzug

Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen.




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KS

Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.

Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen......

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Das Schwenken des Baukrans über das Grundstück des Nachbarn … an der Freihaltung seines „Luftraums“ zuzugestehen ist. (2) Eine Duldungspflicht besteht zudem, wenn die Voraussetzungen des Hammerschlags- und Leiterrechts des jeweiligen Nachbarrechts erfüllt …

Eine Video?berwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Pers?nlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08).
Eine Video?berwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Pers?nlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08).

(openPR) - Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine ?berwachungskameras im Aufzug einbauen. N?rnberg, 25. Juni 2009. Eine Video?berwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Pers?nlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08). Im verhandelten Fall kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug, sowie angeblich zu einem weiteren Vorfall, den der Hauseigent?mer vor Gericht aber nicht genau benannte. Der Eigent?mer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in die Aufz?ge seiner Wohnanlage ?berwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter – er sah sich wegen der ?berwachung in seinen Pers?nlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht bekam er Recht, berichtet Immowelt.de.


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Streit am Gartenzaun: Welche Einfriedung ist zulässig? … der Wand ihre gesetzliche Einfriedungspflicht nach den Vorschriften des hessischen Nachbarrechts verletzen würde (BGH, a. a. O., Rn. 5). Nach dem hessischen Nachbarrecht besteht unter bestimmten …

Grundsätzlich, so die Richter, müssen die Interessen des Eigentümers und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden. Im verhandelten Fall habe das Recht des Mieters, nicht überwacht zu werden, eindeutig den Vorrang, zumal der Vermieter nur einen Vorfall dargelegt habe.







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