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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


Keine Videoüberwachung im Aufzug

Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen.




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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Kann man Überhang vom Nachbargrundstück beseitigen? … /Groth/Kayser/Kleinhost, Handbuch des Nachbarrechts-Berlin, 2 Aufl., § 910 BGB, S. 119). 2. Wenn die Voraussetzungen für die Beseitigung des Überwuchses vorliegen, ist weiterhin zu beachten, dass: nur …

Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08).

(openPR) - Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen. Nürnberg, 25. Juni 2009. Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08). Im verhandelten Fall kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug, sowie angeblich zu einem weiteren Vorfall, den der Hauseigentümer vor Gericht aber nicht genau benannte. Der Eigentümer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in die Aufzüge seiner Wohnanlage Überwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter – er sah sich wegen der Überwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht bekam er Recht, berichtet Immowelt.de.


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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Grundsätzlich, so die Richter, müssen die Interessen des Eigentümers und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden. Im verhandelten Fall habe das Recht des Mieters, nicht überwacht zu werden, eindeutig den Vorrang, zumal der Vermieter nur einen Vorfall dargelegt habe.




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