Unsere Nachbarn würden sagen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
In vielen Nachbarschaften ist es extrem wichtig sich der richtigen Gruppe anzuschließen und gegen die falschen Leute abzugrenzen. Viele User in unseren Foren werden wohl vor all zu groß.....
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Zwar k?nnen Vermieter die Verpflichtung zu Sch?nheitsreparaturen vertraglich ihren Mietern aufb?rden, erl?utert das Immobilienportal Immowelt.de. Im verhandelten Fall verlangte der Vermieter jedoch viel mehr, als dies gemeinhin ?blich ist. Vertretbar sind gem?? der Rechtsprechung des BGH unter anderem Verpflichtungen zum Streichen von W?nden und Decken sowie das Lackieren von Heizk?rpern und der Fenster und T?ren von innen. Der Vermieter wollte im verhandelten Fall seinen Mieter jedoch zus?tzlich dazu verpflichten, die T?ren und Fenster auch von au?en sowie die Loggia regelm??ig zu renovieren. Der BGH erkl?rte letztinstanzlich die gesamte Renovierungsklausel f?r ung?ltig. Grund: Sie benachteilige den Mieter unangemessen, weil die Au?enarbeiten nicht unter den Begriff der Sch?nheitsreparaturen fallen.
Da die gesamte Klausel ungültig ist, bleibt der Vermieter auf seinen kompletten Renovierungskosten sitzen, sein ehemaliger Mieter muss gar nichts zahlen. Die ungültige Klausel kann demzufolge nicht durch eine solche ersetzt werden, die der ungültigen am nächsten kommt. Denn streiche man einfach die ungültigen Bestandteile der Renovierungsklausel, so dass man eine gerade noch zulässige Klausel erhält, würde es sich um eine sogenannte geltungserhaltende Reduktion handeln. Doch eine solche, so die BGH-Richter, sei von Gesetz wegen unzulässig. Dies gilt zumindest für Formularklauseln in vorgedruckten Verträgen wie Mietverträgen. Solche Formularklauseln sind laut Gesetz gleichzeitig auch allgemeine Geschäftsbedingungen. Für diese gilt: Sind sie ungültig, weil sie den schwächeren Vertragspartner (hier also den Mieter) unangemessen benachteiligen. In einem solchen Fall gilt dann immer die gesetzliche Regelung. Und diese besagt für Mietverhältnisse, dass der Vermieter für alle Reparaturen zuständig ist, auch für Schönheitsreparaturen.