Streit am Gartenzaun: Wie schützen Sie sich vor Nachbars Blicken?
Die Nachbarn suchen Sie sich nicht aus, kommen jedoch regelmäßig mit ihnen in Kontakt. Lugen die Bewohner vom Nachbargrundstück neugierig in den Garten? Ziehen Sie es vor, deren Akti.....
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Derzeit muss sorgf?ltig gepr?ft werden, ob sich die Erbpacht tats?chlich lohnt. Denn Erbpachtnehmer zahlen ?blicherweise eine j?hrliche Pacht zwischen drei und sechs Prozent des Grundst?ckswerts. Als Unsicherheitsfaktor kommt dazu: Viele Erbpachtvertr?ge sind so genannte Indexvertr?ge und orientieren sich an den statistischen Lebenshaltungskosten: Die H?he der Pacht wird regelm??ig entsprechend der Inflationsrate angehoben, erl?utert Immowelt.de. Hypothekendarlehen sind dagegen momentan zu relativ g?nstigen Konditionen zu bekommen.
Ein Erbpacht-Modell hat zudem einen gravierenden Nachteil. Während man mit einer klassischen Tilgung nach etwa 35 Jahren belastungsfrei als Eigentümer des Grundstücks dasteht, ist für den Erbpachtnehmer über die gesamte übliche Laufzeit von 99 Jahren der Erbpachtzins zu zahlen, betont Immowelt.de. Nach dem Ende der Laufzeit geht das Grundstück wieder in den Besitz des Eigentümers über, sofern der Vertrag nicht verlängert wird. Auch das gebaute Haus auf dem Erbpachtgrund fällt nach Ablauf des Vertrags gegen eine entsprechende Entschädigung an den Grundstücksbesitzer. Laut der noch immer gültigen Erbpachtverordnung aus dem Jahr 1919 hat der Grundstückseigentümer in diesem Fall mindestens zwei Drittel des aktuellen Gebäudewertes zu zahlen. Wer vorher schon sein Haus verkaufen will, sollte außerdem bedenken: Je kürzer die Restlaufzeit des Erbpachtvertrags ist und je schneller also ein möglicher Heimfall bevorsteht, umso schwieriger wird der Verkauf. Unter Heimfall werden Gründe verstanden, bei deren Eintreten das Grundstück dem Eigentümer wieder anheim fällt. Dazu zählen beispielsweise Zahlungsverzug, aber auch eine nicht vertragsgemäße Versicherung des Hauses. Private Grundstückseigentümer versuchen gerne, möglichst viele solcher Punkte in den Vertrag unterzubringen. Kommunen und Kirchen sind da üblicherweise etwas zurückhaltender. Aber nicht immer tritt der Heimfall nach Vertragsende ein. Vertragsverlängerungen sind durchaus üblich. Gemeinden, kirchliche Organisationen oder gemeinnützige Verbände, die etwa vier Fünftel der Ländereien im Erbbaurecht in ihren Händen halten, sind hier in der Regel recht entgegenkommend. Bei Privatpersonen und Immobiliengesellschaften dagegen droht die Gefahr, dass diese ihr Grundstück verkaufen, falls die Grundstückspreise dies lukrativ erscheinen lassen. Auf jeden Fall sollte sich der Erbpachtnehmer für diesen Fall ein Vorkaufsrecht einräumen lassen, rät Immowelt.de.