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Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.
Selber vertreten kann.....
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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.
In einer Großstadt im Süden berichtet man von einer Nachbarin die es weder tolleriert das fremde Mülleimer vor dem Haus stehen, noch leere. Das ein Hinterhaus den Eimer irgendwo hinstellen muss scheint nicht einzuleuchten. Der Mülleimer wird also steht zum nächsten Nachbarn geschoben. Und sobald die Eimer dann geleert wurden, so vor der gemeinsamen Einfahrt platziert das erst die Eimer entfernt werden müssen bevor der Wegeberechtige den Weg nutzen kann. Das er dem eigene Ehemann tagsüber auch im Wege steht, der die Einfahrt ebenfalls nutzt, scheint nicht zu stören. Der Mülleimer wird mehrfach hin und her geschoben. Und falls er nicht entfernt wird, über den Gemeinsamen weg direkt vor des HinterhausTor verfrachtet bzw. umgekippt abgelegt
Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.
In einer Großstadt im Süden berichtet man von einer Nachbarin die es weder tolleriert das fremde Mülleimer vor dem Haus stehen, noch leere. Das ein Hinterhaus den Eimer irgendwo hinstellen muss scheint nicht einzuleuchten. Der Mülleimer wird also steht zum nächsten Nachbarn geschoben. Und sobald die Eimer dann geleert wurden, so vor der gemeinsamen Einfahrt platziert das erst die Eimer entfernt werden müssen bevor der Wegeberechtige den Weg nutzen kann. Das er dem eigene Ehemann tagsüber auch im Wege steht, der die Einfahrt ebenfalls nutzt, scheint nicht zu stören. Der Mülleimer wird mehrfach hin und her geschoben. Und falls er nicht entfernt wird, über den Gemeinsamen weg direkt vor des HinterhausTor verfrachtet bzw. umgekippt abgelegt
In einer anderen Gemeinde werden die Mülleimer automatisiert geleert, dazu müssen Sie am Straßenrand so stehen das der Müllfahrer an sie herankommt. Daher werden alle auf einer Straßenseite platziert. Das ist einleuchtend und sinnvoll. Ein Anlieger an den auch noch ein Privatweg endet schafft es auch 15 Mülleimer die vor seiner Tür steht.
Und sofort nach der Leerung schafft er alle fremden Mülleimer vor die Haustür seiner Nachbarn. Man könnte denken aus Freundlichkeit.
Auch die Parkplätze vor der Tür sind Privateigentum die verteidigt werden müssen. Es ist richtig sie sind knappes gut und man parkt einfach entspannter vor der eigene Tür. Man glaubt Randalierer und Plünderer zu hören und einschreiten zu können. Aber es geht soweit das die eigene Einfahrt für imaginäre Besucher stets frei gehalten wird und sofort umgeparkt wenn ein Parkplatz frei ist.
Die eigene Einfahrt oder gar die vollgemüllte Garage zu nutzen kommt kaum in den Sinn.
Bisher haben die Gemeinden nichts unternommen, aber bei der vor schreitenden Parkplatznot die durch den Bau von Randwegen und riesigen Bushaltestellen entsteht könnte es kommen. Die Baugenehmigung galt nur für eine Garage. Es gibt Vorschriften was in einer Garage gelagert werden darf. Daher verliert ein Lager die Baugenehmigung und muss abgerissen werden.
KS