Nachbarrecht Wärmedämmmaßnahmen erleichtern




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Treu und Glauben

Dachhrinnenüberstand

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Das Schwenken des Baukrans über das Grundstück des Nachbarn … an der Freihaltung seines „Luftraums“ zuzugestehen ist. (2) Eine Duldungspflicht besteht zudem, wenn die Voraussetzungen des Hammerschlags- und Leiterrechts des jeweiligen Nachbarrechts erfüllt …

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass im Nachbarrecht nach über zweijähriger Diskussion die Wärmedämmung von auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäuden bald erleichtert wird, sehen aber noch wichtigen Änderungsbedarf im Detail.

“Um die Wärmedämmung auch bei beidseitiger Grenzbebauung zu ermöglichen, haben wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Denn auch die Besitzer von in der Höhe oder zur Seite versetzten Reihenhäusern sollen von der neuen Regelung profitieren”, fordert die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Ursula Hammann. DIE GRÜNEN hatten bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, dem die Landesregierung im vergangenen Jahr erstmals mit einem eigenen Vorschlag gefolgt war.


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Nachbarschaftsstreit wegen Husten

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Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung sehe nur eine erleichterte Wärmedämmung bei einseitiger Grenzbebauung vor, also beispielsweise in Fällen, in denen sich an ein auf der Grenze stehendes Gebäude auf dem Nachbargrundstück eine Hofeinfahrt anschließt. “Mit dieser Regelung schaffen wir die Voraussetzung, historisch gewachsene Dorfkerne energetisch zu modernisieren – das ist gut. Notwendige Klimaschutzmaßnahmen in den in die Jahre gekommenen Reihenhaussiedlungen der sechziger bis achtziger Jahre zu erleichtern wäre aber noch besser”, erläutert Hammann den wesentlichen Unterschied der GRÜNEN Forderungen zum Regierungsentwurf. Um diese Frage nochmals diskutieren zu können, werden die GRÜNEN eine dritte Lesung des Gesetzentwurfes beantragen, sodass die Erleichterung der Wärmedämmung bei Grenzbebauung im Dezember im Landtag verabschiedet werden kann.




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