Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
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?Um die W?rmed?mmung auch bei beidseitiger Grenzbebauung zu erm?glichen, haben wir einen ?nderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Denn auch die Besitzer von in der H?he oder zur Seite versetzten Reihenh?usern sollen von der neuen Regelung profitieren?, fordert die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Ursula Hammann. DIE GR?NEN hatten bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, dem die Landesregierung im vergangenen Jahr erstmals mit einem eigenen Vorschlag gefolgt war.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung sehe nur eine erleichterte Wärmedämmung bei einseitiger Grenzbebauung vor, also beispielsweise in Fällen, in denen sich an ein auf der Grenze stehendes Gebäude auf dem Nachbargrundstück eine Hofeinfahrt anschließt. “Mit dieser Regelung schaffen wir die Voraussetzung, historisch gewachsene Dorfkerne energetisch zu modernisieren – das ist gut. Notwendige Klimaschutzmaßnahmen in den in die Jahre gekommenen Reihenhaussiedlungen der sechziger bis achtziger Jahre zu erleichtern wäre aber noch besser”, erläutert Hammann den wesentlichen Unterschied der GRÜNEN Forderungen zum Regierungsentwurf. Um diese Frage nochmals diskutieren zu können, werden die GRÜNEN eine dritte Lesung des Gesetzentwurfes beantragen, sodass die Erleichterung der Wärmedämmung bei Grenzbebauung im Dezember im Landtag verabschiedet werden kann.