Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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Wieder einmal kam es unter den Eheleuten (beide 27) im ersten Obergeschoß zu einer lautstarken Auseinandersetzung. Durch die Lautstärke genervt, begab sich daraufhin die 50-jährige Mieterin der darunter liegenden Wohnung in das Obergeschoß und forderte die Familie durch lautes Klopfen an der Wohnungstür zur Ruhe auf. Kurze Zeit später erschien nun die 27-jährige Verursacherin im Erdgeschoß und beschimpfte nun die Mieterin auf übelste. Mit den Worten "du alte Hure" begab sie sich anschließend wieder zurück in die erste Etage. Durch die Beschimpfungen aufmerksam geworden, kam der 60-jährige Ehemann seiner zehn Jahre jüngeren Frau zu Hilfe und stellte nun seinerseits die völlig hysterische Nachbarin (27) noch auf der Treppe zur Rede. Dabei griff er die Frau auch körperlich an, indem er sie immer wieder gegen die Flurwand drückte. Dies bekam der 27-jährige Gatte der Frau mit. Nach seiner späteren Aussage habe er sich jedoch gegenüber dem körperlich stärker wirkenden Nachbarn nicht anders zu helfen gewusst, als ihm mit einem in der Wohnung befindlichen Hammer auf den Kopf zu schlagen, damit der Mann von seiner Frau abließe. Von einem kräftigen Hieb am Kopf getroffen, taumelte schließlich der 60-Jährige zurück und ließ von der Frau ab. Mit einer blutigen Platzwunde und einer leichten Benommenheit wankte er anschließend zurück in seine Wohnung, wo ihn die Beamten wenig später antrafen. Das zuvor randalierende Ehepaar begab sich zurück in ihre Räumlichkeiten, wohl wissend was geschehen war. Der 60-jährige Wohnungsmieter wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo er stationär verblieb. Sein 27-jähriger Kontrahent, der sein Handeln gegenüber der Polizei bereute, wurde zunächst festgenommen. Der Hammer wurde sichergestellt. Am Abend wurde der junge Vater jedoch wieder entlassen.
Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.
In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....
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Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die bei diesen Streitigkeiten mit drei Streifenwagen vor Ort waren, fertigten später Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Ob damit jedoch der dauerhafte Streit der Mietparteien und die damit häufig verbundenen polizeilichen Einsätze ein Ende gefunden haben, bleibt abzuwarten. Aufgrund der neuerlichen Streitigkeiten wird man sich nun wohl spätestens vor Gericht wieder sehen. (ka)