Studie offenbart Mängel
Die Rapid7-Studie ist der neueste beunruhigender Sicherheitstests im Zusammenhang mit dem "Internet der Dinge". Meist klappt es nicht mit der Kombination im eigenen Netz. Wenn also das Babyphon das Handy anrufen soll und V.....
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Die dreisten Aktionen sollen zum Besuch von Internetseiten animieren und in Vertragsfallen locken. �Auf keinen Fall reagieren�, empfiehlt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Schon im letzten Jahr endete die Anmeldung auf Internetseiten mit Gewinnspielen, �kostenlosen� SMS, Tests zur eigenen Lebenserwartung oder zur Routenplanung für viele mit einer bösen Überraschung. Tage nach dem Ausfüllen der Online-Formulare erhielten Surfer eine Rechnung für einen angeblich geschlossenen Vertrag. Die neuesten Maschen der Abzocker im Netz: Man bekommt eine Mail mit der Betreffzeile �Ihr Nacktbild wurde im Internet veröffentlicht� oder wird per Telefonansage auf eine angebliche wichtige Nachricht eines Nachbarn aufmerksam gemacht, die online abgerufen werden soll. Ruft man die genannten Seiten neugierig oder verunsichert auf und macht die dort geforderten Angaben, schnappt die Vertragsfalle zu. 98 Euro für ein Jahr fremde Nacktfotos im Internet oder 216 Euro für einen zweijährigen Zugang zu einem Nachbarschaftsportal sollen gezahlt werden. �Grundsätzlich sollte man mit persönliche Angaben im Internet sehr vorsichtig umgehen�, warnt Verbraucherschützerin Sievering-Wichers. Werden auf vermeintlich kostenlosen Seiten Anmeldung und Postanschrift verlangt, empfiehlt sie, die Seiten gründlich auch in den AGB - auf möglicherweise entstehende Kosten zu prüfen oder sicherheitshalber komplett auf die Nutzung des Angebots zu verzichten. Ist die Vertragsfalle zugeschnappt, erfährt man bei der Verbraucherzentrale, wie man sich am besten wehrt.
Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.
Wie finde ich den besten Detektiv ?
Dir Detekteien o.....
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Hier muss endlich der Gesetzgeber einschreiten und eine deutliche Preisinformation sowie die ausdrücklichen Zustimmung des Surfers zur Kostenpflicht festschreiben, fordert Sievering-Wichers.