Nachricht aus der Nachbarschaft

Beunruhigende Mails und Anrufe locken in Vertragsfallen Mein Nacktbild im Internet veröffentlicht?!




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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Kein Anspruch auf Verkürzung der Hecke unter Maximalhöhe „Der Streit um die Höhe von Nachbars Hecke gehört zu den Klassikern der Nachbarrechts-Streitigkeiten. Das Landgericht Freiburg entscheidet falsch über einen wichtigen Aspekt (Urteil vom 07.12.2017 – 3 …

Internetabzocker ziehen derzeit alle Register: Da werden Mails verschickt mit dem Hinweis auf angebliche Nacktbilder des Empf?ngers im Internet oder es wird per Anruf auf wichtige Online-Informationen aus der Nachbarschaft hingewiesen.
Internetabzocker ziehen derzeit alle Register: Da werden Mails verschickt mit dem Hinweis auf angebliche Nacktbilder des Empf?ngers im Internet oder es wird per Anruf auf wichtige Online-Informationen aus der Nachbarschaft hingewiesen.

Die dreisten Aktionen sollen zum Besuch von Internetseiten animieren und in Vertragsfallen locken. �Auf keinen Fall reagieren�, empfiehlt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-W?rttemberg. Schon im letzten Jahr endete die Anmeldung auf Internetseiten mit Gewinnspielen, �kostenlosen� SMS, Tests zur eigenen Lebenserwartung oder zur Routenplanung f?r viele mit einer b?sen ?berraschung. Tage nach dem Ausf?llen der Online-Formulare erhielten Surfer eine Rechnung f?r einen angeblich geschlossenen Vertrag. Die neuesten Maschen der Abzocker im Netz: Man bekommt eine Mail mit der Betreffzeile �Ihr Nacktbild wurde im Internet ver?ffentlicht� oder wird per Telefonansage auf eine angebliche wichtige Nachricht eines Nachbarn aufmerksam gemacht, die online abgerufen werden soll. Ruft man die genannten Seiten neugierig oder verunsichert auf und macht die dort geforderten Angaben, schnappt die Vertragsfalle zu. 98 Euro f?r ein Jahr fremde Nacktfotos im Internet oder 216 Euro f?r einen zweij?hrigen Zugang zu einem Nachbarschaftsportal sollen gezahlt werden. �Grunds?tzlich sollte man mit pers?nliche Angaben im Internet sehr vorsichtig umgehen�, warnt Verbrauchersch?tzerin Sievering-Wichers. Werden auf vermeintlich kostenlosen Seiten Anmeldung und Postanschrift verlangt, empfiehlt sie, die Seiten gr?ndlich auch in den AGB - auf m?glicherweise entstehende Kosten zu pr?fen oder sicherheitshalber komplett auf die Nutzung des Angebots zu verzichten. Ist die Vertragsfalle zugeschnappt, erf?hrt man bei der Verbraucherzentrale, wie man sich am besten wehrt.


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Kann man Überhang vom Nachbargrundstück beseitigen? … /Groth/Kayser/Kleinhost, Handbuch des Nachbarrechts-Berlin, 2 Aufl., § 910 BGB, S. 119). 2. Wenn die Voraussetzungen für die Beseitigung des Überwuchses vorliegen, ist weiterhin zu beachten, dass: nur …

Hier muss endlich der Gesetzgeber einschreiten und eine deutliche Preisinformation sowie die ausdrücklichen Zustimmung des Surfers zur Kostenpflicht festschreiben, fordert Sievering-Wichers.








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