Der Roboter mäht

Auch in Privatgärten hat die moderne Technik längst ihren Einzug gehalten. Die Bewässerung wird häufig automatisch gesteuert, die Markise fährt bei einem drohenden Sturm dank des Windmessers ein und ein Roboter ist für das Rasenmähen zuständig.

Nachbar kann einen M�hautomaten im Garten nicht verbieten
Bildrechte: Tomicek/LBS



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Die Hecke muss weg !

Welche Regeln gelten denn unter Nachbarn für grenznahe Hecken und Bäume? Das Amtsgericht in München hat einen Grundstückseigentümer verurteilt, seine grenznahen Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von zwei Meter nicht mehr ü.....

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Drei weiße Birken oder: Immer Ärger mit dem Laub des Nachbarn … der lokalen Besonderheiten (vgl. Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 6. Aufl., II S. 40). Werden die hier festgelegten Grenzen eingehalten, handelt es sich in aller Regel um eine ordnungsgemäße …

Deutsche Gerichte zeigen sich durchaus aufgeschlossen für die neuen Zeiten. Laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann ein Nachbar nicht grundsätzlich den Einsatz von solchen "Gartenautomaten" verbieten. (Amtsgericht Siegburg, Aktenzeichen 118 C 97/13)


Der Fall:

Ein Grundstückseigentümer schaffte sich einen Rasen-Roboter an, der ohne Aufsicht auf der Wiese von 7 bis 20 Uhr seine Kreise ziehen durfte. Ihm war vorgegeben, sich an die täglichen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr zu halten. Nach gut einer Stunde musste er ohnehin jeweils für 45 Minuten die Ladestation aufsuchen. Trotz dieser vergleichsweise häufigen Pausen hielt das ein Anwohner für eine Lärmbelästigung. Seiner Meinung nach hätte das Gerät nicht mehr als fünf Stunden am Tag in Betrieb sein dürfen.


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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Das Urteil:

Das Amtsgericht Siegburg sah die Angelegenheit nicht so streng. Der grasende Roboter stelle keine übermäßige Beeinträchtigung für den Nachbarn dar. Er halte die Grenzwerte der TA Lärm ein, ja unterschreite diese sogar. Selbst bei offenen Fenstern sei kaum etwas zu hören. Auch andere Gesetze oder Verwaltungsvorschriften würden durch den Betrieb des Geräts nicht verletzt. Deswegen hieß es am Ende: freie Fahrt für den Rasenroboter.




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