Stolberg - Frau bewirft Rentner (79) mit Hundekot

Einen Nachbarschaftsstreit der Kategorie "schlimmer geht´s nimmer" zeigte jetzt ein 79-jähriger Rentner aus Stolberg bei der dortigen Polizei an.




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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Das Schwenken des Baukrans über das Grundstück des Nachbarn … an der Freihaltung seines „Luftraums“ zuzugestehen ist. (2) Eine Duldungspflicht besteht zudem, wenn die Voraussetzungen des Hammerschlags- und Leiterrechts des jeweiligen Nachbarrechts erfüllt …

Ein seit längerer Zeit schwelender Streit zwischen einer 45-jährigen Nachbarin und Hundebesitzerin erlebte seine schlimme Vollendung am vergangenen Wochenende.

Der rüstige Rentner beschrieb, dass seine Nachbarin ihn beim Verlassen des Hauses vom Balkon aus mit einer stinkenden Wurfmasse beworfen und auch auf der Brust getroffen habe. Einem weiteren Treffer habe er noch ausweichen können.


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Unsere Nachbarn würden sagen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
In vielen Nachbarschaften ist es extrem wichtig sich der richtigen Gruppe anzuschließen und gegen die falschen Leute abzugrenzen. Viele User in unseren Foren werden wohl vor all zu groß.....

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Die Feststellung der Wurfmasse Hundekot fiel so eindeutig aus, dass der 79-Jährige zur Polizei ging und dort Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattete. Die Polizeibeamten verzichteten in diesem Fall aus verständlichen Gründen auf die Sicherstellung des Beweismittels. Autor:Paul Kemen





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