Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
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Die Terrassenüberdachung ist in Deutschland oft sogar genehmigungsfrei zu bauen. Jedoch kann man davon ausgehen das dies nur in einem engen Räumen tatsächlich so ist. Einige Länder erlauben dies nur am Haus und nur eine bestimmte Größe. Das ganze auch nur wenn die Terrasse bereits erlaubt ist. Ein freistehendes Außenkino mit 3 Seiten geschlossen und einer Trassenheizung wird man wohl niemals genehmigt bekommen.
Vor allen dann nicht wenn man damit die Nachbarn stört
Da die Nachbarn erst wissen was gebaut wird wenn es fertig ist, warten die geduldig das Bauende ab und rufen dann die Bauaufsicht. Die entscheidet das man einen Bauantrag stellen muss. Diese wird dann vermutlich abgelehnt. Danach erfolgt die Untersagungsverfügung gegen Strafandrohung. Ein Abrissverfügung wäre dann das allerletzte Mittel des Bauamts den Schwarzbau loszuwerden.
Wobei vorher erst erhebliche Bussgelder kommen
Nach Meinung des Gerichts stellt die Dämmung der Außenfassaden der Hochhäuser mit brennbarem Polystyrol eine erheblichen Gefahr dar. Zudem sei dadurch im Brandfall die Nutzung der Rettungswege nicht nutzbar.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin von mehreren Hochhäu.....
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Den Außenbeamer kann man ebenfalls vergessen. Sehen die Nachbarn dabei sogar das Bild wäre die überdies auch eine öffentliche Aufführung mit entsprechenden Ansprüchen der GEMA. Da kann dann sogar teuer werden – für jede Veranstaltung extra. Die Lärmbelästigung bei den Spielen durch den Ton braucht auch keiner hinzunehmen. In akuter Störung kommen nur Ordnungsamt und Polizei, die auch nur Ordnungsgelder verhängen. Kommen die mehrfach ist der Beamer schnell beschlagnahmt.
Ein ganze andere Wind weht von den Nachbarn. Die haben durchweg einen Unterlassungsanspruch gegen die Bebauung und die Störung. Beauftragen die einen Anwalt und ziehen vor Gericht entstehen Kosten der Störer zu tragen hat. Das kann schnell in die tausende gehen.
Also vor den Bau, das Bauamt fragen.
KS