Urteil: öltank-Reinigungskosten sind vom Vermieter zu tragen

Öltank-Reinigungskosten sind keine Betriebskosten, die der Vermieter mittels Formularmietvertrages auf den Wohnungsmieter umlegen könnte




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Es handelt sich bei ihnen vielmehr um Instandsetzungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Speyer hervor.


Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte in dem zugrunde liegenden Fall ein Vermieter von seiner Mieterin rund 170 Euro f�r Tankreinigungskosten gefordert. Er berief sich dabei auf den Mietvertrag, der eine Klausel enthielt, nach der Tankreinigungskosten anteilig auf die Mieter umzulegen waren. Die Frau wollte aber nicht zahlen und vertrat die Ansicht, es handle sich hier um Instandsetzungskosten, f�r die der Vermieter selbst aufzukommen habe, und das Amtsgericht Speyer gab ihr Recht (Urt. v. 3.9.2007; Az.: 33 C 126/07).


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Betriebskosten, so der Amtsrichter, seien dadurch gekennzeichnet, dass sie durch den bestimmungsgem��en Gebrauch des Geb�udes laufend entst�nden, also regelm��ig anfielen. Dies treffe auf die �ltanks�uberung nicht zu. Die letzte Reinigung habe �ber f�nf Jahre zur�ckgelegen. Wann die vorletzte erfolgt sei, habe der Vermieter �berhaupt nicht dargelegt. Damit sei eine gewisse Regelm��igkeit nicht erkennbar, und es handle sich nicht um Betriebskosten. In der Tankreinigung, so das Urteil, sei vielmehr eine Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsma�nahme zu sehen. Sie diene dazu, die Verschlammung, Verkrustung und Zusetzung der Tanks zu verhindern. Solche Erhaltungsma�nahmen k�nnten formularmietvertraglich nicht auf die Mieter abgew�lzt werden. Die entsprechende Klausel sei unwirksam, und die Mieterin m�sse nicht zahlen, entschied das Gericht.





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