Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Die meisten dieser Spielzeuge sind aber nur geringer Qualität und bereits im zweiten Jahr geht es los mit dem Lärm. Der Brunnen brummt die ganze Nacht, das Windrad quietscht und das Windspiel scheppert. Die Bewohner sind im Sommerurlaub und man selbst quält sich durch eine heiße Sommernächte bei offenen Fenster und Ohrenschützern. Kann man gegen diesen Lärm was tun? Was viele nicht wissen das nicht nur der Presslufthammer eine Belästigung darstellt, sondern sogar ein tropfender Wasserhahn.
Nach § 3 Abs. LImschG hat sich jeder Bürger so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. Und das ist bei dem Spielzeug in Zeiten der Abwesenheit zumutbar. Das Windspiel hängt man ab, den Brunnen stellt man ab und das billige Windrad kann man gleich entsorgen.
Geräte die der Schallerzeugung dienen (zB. Klavier etc. - hierzu könnte auch das Windspiel zählen) dürfen nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belästigt werden, § 10 Abs. 1 LImschG.
Das Problem ist das Nachbarn auf Zureden kaum reagieren und dann extra Krach machen. Man sieht sich dann schnell vor dem Schiedsgericht oder Amtsgericht. Es entstehen Kosten auf beiden Seiten und man hat den Beginn eines Nachbarschaftsstreit.
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....
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Die Rechtslage ist natürlich auch nicht ganz so klar. Denn nur weil man den Nachbarn wahrnehmen kann muss es noch lange keine Störung sein mit der man einen Prozess gewinnen würde. Mit Gutachtern würde das Gericht versuchen den Lärm zu messen. Ist das lärmende Objekt dann zufällig bereits entsorgt oder ausgetauscht, wird es schwer mit einem Beweis und man droht ein Verfahren zu verlieren.
Am besten wäre es die lärmenden Nachbarn würden vor der Installation solchen Spielzeuge einfach mal nachdenken. Man könnte mit Zeitschaltuhren, Schaltern und durch Abhängen wenigstens dann den Lärm abschalten wenn man nicht zuhause ist.
K.S.