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- 20.10.2016, 12:21
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung
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Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung
B hat die Personen auf der Wegefläche gesehen und ist rückwärts hupend angefahren und hat sich somit den Weg frei gemacht. Das nennt man "Nötigung" und ist eine Straftat. Dafür gibt ne Menge Punkte und ne ordentliche Geldstrafe. Für das "Hupen" in der Stadt noch 20 Euro Ordnungsgeld obendrauf. Bei ...
- 20.10.2016, 11:53
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung
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Re: Grundbucheintrag Wegerecht/Eintragungsbewilligung
stimmt, normale Menschen fahren einen Transporter auch nicht rückwärts an, wenn sich andere normale Menschen bereits auf dem Weg befinden, die man nicht sehen kann. Wenn er den Nicht sehen kann, wie soll er danns ehen das sich "normale Menschen" dort befinden _) es ging nur darum zu erklären, wie sc...
- 20.10.2016, 11:46
- Forum: Streitforum
- Thema: Provokationen, Anzeigen und Unterstellungen meines Nachbarn
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Re: Provokationen, Anzeigen und Unterstellungen meines Nachb
im Notarvertrag steht, das sämtliche Kosten geteilt werden. Das heisst für mich, wenn ich den Weg anständig bauen will. Die Kosten geteilt werden. Wenn wir vereinbaren das wir uns den Sprit für eine Reise ans Meer teilen dann A wohl auch den ganzen Wagen besitzen. Wenn A Kosten hat die bei der erst...
- 28.07.2016, 12:54
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht § 108 LBO
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Re: Wegerecht § 108 LBO
Benehmen, aber besten noch dankbarkeit. Dazu eine Strafmöglchkeit gefällig?
Wenn Sie nicht freundlich Grüßen und Kamelle schmeißen dürfen Sie 14 Tage nicht durch !
Sonst noch Ideen ?
Wenn Sie nicht freundlich Grüßen und Kamelle schmeißen dürfen Sie 14 Tage nicht durch !
Sonst noch Ideen ?
- 12.07.2016, 16:40
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht
- Antworten: 4
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Re: Wegerecht
Ohne Not eine Wegerecht eintragen ist .......echt doof. Lies doch mal hier im Forum welchen Ärger das geben kann, wenn der Besitzer wechselt.
Der nächste kann ...... echt schlimm sein....und das Wegerecht stärker beanspruchen als man denkt.
Der nächste kann ...... echt schlimm sein....und das Wegerecht stärker beanspruchen als man denkt.
- 05.07.2016, 13:51
- Forum: Streitforum
- Thema: Einfriedigung BaWü
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Re: Einfriedigung BaWü
Der liebe Kampf um den letzten Millimeter Grenzland .
- 05.07.2016, 13:48
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht / Abwasserleitung - Rechte u. Pflichten?
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Re: Wegerecht / Abwasserleitung - Rechte u. Pflichten?
Auf beiden Seiten ein Tor wird nicht gehen. Denn das Tor ist ja eine Behinderung und die wird nur gestattet weil der Schutz des Eigentums höher gesehen wird als die Unbequemlichkeit. Nur einen Schutz zum Berechtigten braucht man ja nicht der das Grundstück betreten darf. Das gilt selbstverständlich ...