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- 31.03.2011, 10:02
- Forum: Eigentumswohnung, WEG, Verwalter
- Thema: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand
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Re: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegensta
Hallo Guten Morgen, Solange der "Vorbesitzer" die vereinbarten Abschläge bezahlt hat ist man raus, aus alten Rechnungen. Reicht die beschlossene Umlage nicht aus zahlt der neue. ; 1. hier war der "Vorbesitzer" der Zwansverwalter ! Ab wann ist der Neue ? ; wenn er im Grundbuchsteht oder am Tag der Üb...
- 26.03.2011, 11:33
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- Thema: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand
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Re: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegensta
Wohngeld zahlt man ab dem Tag an dem man im Grundbuch steht. Die Eintragung in Grundbuch wird gemacht wenn der Notar das Geld hat. --:Wohngeldzahlung ist ab dem Übergabe (?), Die Eintragung in Grundbuch dauert normalerweise viel länger und k bekommt keine schlüssel . Vermutlich hat keiner Schlüssel ...
- 21.02.2011, 09:22
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- Thema: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
Hallo guten Morgen, Das war alles sehr hilfsreich vielen Dank !. A kauft Laubsäcke für den Weg ca. 20 stück und Streugut für den Winter . Es gibt fast ganzes Jahr soviele Dreck von den Bäumen auf dem WEg. A hat Kassenbon dafür. 1- Kann A diese Kosten umlegen ? oder ist das für sein HOBBY(Durdchfahrt...
- 20.02.2011, 11:16
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- Thema: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand
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Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand
Hallo Guten Morgen, Meine Frage ; 1.wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ? 2. Ab wann gilt Übergabe der Eigentumswohnung (Übergabe Kaufgegenstand) ? zu 1 : K kauft eine Eigentumswohnung von V . wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsver...
- 20.02.2011, 08:32
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- Thema: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
Danke ! ja, das habe ich verstanden . 1. wenn A jemand beaufgtrage, kann diese Person auch eine Putzfrau OHNE GEWERBESCHEIN sein ,die für mich diese Arbeit macht und dafür eine Rechnung stellt ? :Das ist ja auf meinem Privat Grundstück(DURCHFAHRTSWEG). 2. wie ist : Wenn B für den gemeisamen Einfahrt...
- 19.02.2011, 18:37
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
Hallo, ich muss sagen , das ist ja sehr ungerecht ! wenn A für den durchfahrtsweg reinigt und Schnee schiebt .ist sein Hobby. kein schönen Hobby !, 1. d.h. also nur gegen offiziellen Rechnung von einer Firma , personen mit Gewerbeschein, oder kann auch eine Putzfrau ohne Gewerbeschein sein ,die für ...
- 19.02.2011, 12:12
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- Thema: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
vielen dank !
wieviel ist angemessen einsatz meiner Arbeit also in stundenlohn ? schneerämen laubfegen usw.
wieviel ist angemessen einsatz meiner Arbeit also in stundenlohn ? schneerämen laubfegen usw.
- 18.02.2011, 16:33
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
hallo danke
Kann er uns für die Nutzung der Grube auf die Zahlung klagen ?
Kann er uns für die Nutzung der Grube auf die Zahlung klagen ?
- 18.02.2011, 15:21
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- Thema: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
Hallo, 1. Was steht denn im Grundbuch ? Gibt es Baulasten. Gibt es direkte Verträge. ; im Grundbuch steht NUR Grunddienstbakeit (Geh- Fahr- und Leitungsrecht) an den Grundstücken von Blätter 12345 und Bestandverzeichnis Nr 12 , eingetragen jeweils Abt. II Nr. 2 vermerkt am xx.xx.xx. Sonst gar nichts...
- 18.02.2011, 11:19
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
vielen dank ! Aber unter seinem Grundstück B steht unser gemeinsame Abwassergrube, die wir anfangszeit zusammen gebaut haben (und die Kosten anteillig) , aber über die folgekosten (wie Reparatur/erneuerung der Abwasserpumpe, Instanthaltung ,Inspektion, Abpumpen Grube , wenn die Abwasserleitung zugef...
- 18.02.2011, 09:42
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
Sorry , mein erster Vortrag A(mein Grundsück) ist jetzt C und bleibt C !!
1000x Sorry
1000x Sorry
- 18.02.2011, 09:35
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- Thema: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
wir 3(erstEigentümer.) haben nur das Grundstück gekauft dannach habe wir jede sein haus drauf gebaut. der selbe Notar und die selbe Klausel . aber grundstück B hat schon 2 mal Eingetümerweschel. daher bin ich nicht ganz sicher, ob der Nachfolger die selbe Klausel im kaufvertrag hat . wenn nicht ,kan...
- 17.02.2011, 14:50
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
danke , also, Der weg, 3m breit, läuft von Einfahrt bis zum haus C,B und A. wenn man nach hause kommt, zuerst kommt gemeinsame einfahrtsweg ( hier haben wir je 1/3 grundstücksanteeil ,hier haben wir kein problem!) dannach beginnt Privatgrundstück ; 2. dann kommt haus C , wegeanteil (durchfahrts/gehe...
- 17.02.2011, 10:10
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Re: "Kosten der Unterhaltung des Weges"!
hallo danke für den beitrag , kennt jemand soche streit /urteil ? Ich habe vielleicht nicht präziseausgedruckt :der gemeinsamen Weg(EINFAHRT) ist gleiche Anteil (hier gibt es kein problem )aber anschließend 3 Privatgrundstücke liegen nebeneinander und sehr grosse unterschiedliche breite und zum durc...
- 16.02.2011, 11:32
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"Kosten der Unterhaltung des Weges"!
hallo, Meine Frage ; "Kosten der Unterhaltung des Weges"! 3 Eigentümer (Grundstücke mit gleichen Einheitswert und Grösse) haben jeweils ein gemeinsamen Weg(EINFAHRT) und anschließend 3 Privatgrundstücke mit gegenseitige Einräumung Wege und Leitungsrechten für die jeweils anderen Grundstücke.(im Grun...