Richtig, Klaus!
B kann ja seine Materialien auf seinem eigenen Grundstück lagern (von da wird es ja nicht zu weit zur Baustelle sein) oder eben bei der Gemeinde eine Sondernutzung zur Lagerung auf öffentlichem Grund beantragen.
Gruß
Franz
Die Suche ergab 2 Treffer
- 14.06.2012, 06:54
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Hammeerschlagrecht => Lagerung
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- 14.06.2012, 06:47
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Nicht eingetragenes Wegerecht
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Re: Nicht eingetragenes Wegerecht
Nur weil man nicht seine Wunschantwort erhält, muss man nicht pampig werden!
Klaus hat Recht: Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht; der jetzige Eigentümer kann sein Grundstück verkaufen, an wen er will.
Gruß
Franz
Klaus hat Recht: Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht; der jetzige Eigentümer kann sein Grundstück verkaufen, an wen er will.
Gruß
Franz