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von franz wick
14.06.2012, 06:54
Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
Thema: Hammeerschlagrecht => Lagerung
Antworten: 6
Zugriffe: 11489

Re: Hammeerschlagrecht => Lagerung

Richtig, Klaus!

B kann ja seine Materialien auf seinem eigenen Grundstück lagern (von da wird es ja nicht zu weit zur Baustelle sein) oder eben bei der Gemeinde eine Sondernutzung zur Lagerung auf öffentlichem Grund beantragen.
Gruß
Franz
von franz wick
14.06.2012, 06:47
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Nicht eingetragenes Wegerecht
Antworten: 11
Zugriffe: 15500

Re: Nicht eingetragenes Wegerecht

Nur weil man nicht seine Wunschantwort erhält, muss man nicht pampig werden!
Klaus hat Recht: Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht; der jetzige Eigentümer kann sein Grundstück verkaufen, an wen er will.
Gruß
Franz