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- 14.10.2012, 10:12
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Re: private Baulast
Nur so zur Klarstellung: Ein Makler vermittelt Verträge. Was man kauft, muss man sich schon selber überlegen. Im Zweifelsfall hilft es, die zukünftige Widmung des Grundstücks "Bau eines Doppelhauses" in den Vertrag aufzunehmen und sich die Eignung dazu vom Verkäufer (nicht vom Makler) zusichern zu ...
- 07.10.2012, 16:11
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Re: Zustimmungserklärung
ich weiss das ja auch zu schätzen, aber das war nun wirklich nicht nötig. Hab mich ja auch bedankt für deine Antworten... Weisst du, es geht um eine Menge Geld, wenn man dann mal mehr als eine Frage stellt sollte das schon OK sein.... also lassen wir es dabei...wäre Dir aber Dankbar, wenn du die let...
- 07.10.2012, 16:03
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Re: Zustimmungserklärung
dann nochmal...diese Antwort war für einen Moderator mehr als überflüssig....
- 07.10.2012, 15:33
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Re: Zustimmungserklärung
nene...bestimmt nicht um Unrecht zu bekommen. Weisst du, bis´jetzt kein Spatenstich und eine Menge Geld ist geflossen. Da wird man übervorsichtig....oder wie man sagt zum Pessimisten. Dieses Schreiben gibt es halt auch noch...und je länger man drauf schaut, umso bekloppter macht einen das. Ich will ...
- 07.10.2012, 14:50
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Zustimmungserklärung
Eine Frage bzgl. Zustimmungserklärung: B kauft ein Baugrundstück, welches schon eine Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte hat. Die schon bestehende Doppelhaushälfte A hat mit dem Vorgänger von B eine gegenseitige Zustimmungserklärung unterschrieben. Diese besagt: "dass gegen die Durchführung des...
- 06.10.2012, 22:22
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Re: private Baulast
Du weisst doch Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei. Aber ich sehe das genauso wie du. Tja, dass mit dem da wohnen wollen ist eine andere Sache...ist eine längere Geschichte, aber mir bleibt da so gut wie nichts anderes mehr übrig. Wir hatten auch eine Dispens der Stadt bekommen zwisc...
- 06.10.2012, 21:17
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Re: private Baulast
Klaus, das ist fast richtig...A und B haben vereinbart ohne seitlichen Abstand zu bauen. Sprich, A und B verpflichten sich anzubauen. Die Anbaubaulast besagt, entweder anzubauen oder die Abstandsfläche des Nachbarn (in dem Fall A) zu übernehmen...dieses ist öffentlich rechtlich. Wie gesagt, die Vere...
- 06.10.2012, 20:01
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Re: private Baulast
Quelle von oben stammt von hier: http://www.baurechtsexperte.de/abstandflaechenrecht-in-nrw-geaendert-db30422.html also langsam...in dem Falle wäre ich "A"...ich will aber nicht "1 Meter" daneben bauen, sondern 6 Meter, da B ja schon auf Grunstücksgrenze gebaut hat...Platz ist nun ja da. Die Frage w...
- 06.10.2012, 19:38
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Re: private Baulast
Ach ja...es gibt ein Schreiben, bzgl. Baulasterklärung ohne seitlichen Abstand. Dieses gilt auch für den Rechtsnachfolger. Aber wie gesagt, Das Schreiben ist weder bei der Behörde hinterlegt worden noch existieren irgendwelche Einträge. Mir wurde dieses Schreiben nie offiziell vorgelegt auch nicht b...
- 06.10.2012, 19:27
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Re: private Baulast
Danke für die schnelle Antwort.. ..und sorry ....hab ich die Regeln wohl zu schnell gelesen... :wink: Was mich jetzt nur stutzig macht: geänderte Abstandsflächenrecht NRW: Zivilrechtliche Einigung unter Nachbarn In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 b) muss die nachbarliche Einigung über die Frage, ob...
- 06.10.2012, 18:27
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private Baulast
Hallo Zusammen, um das zu schreiben, was Awiederfahren ist, würde dieser Text jetzt alles sprengen. Deshalb stelle ich hier nur meine Frage in gekürzter Fassung. Man stelle sich drei Grundstücke vor...Flurstücke 222,223,224. Auf 222 steht eine Doppelhaushälfte, auf 223 noch nichts, auf 224 sind A . ...