dann ist "schonend" ja ein recht dehnbarer Begriff
Man sollte den Passus doch einfach streichen wenn jeder ihn so auslegen kann wie er möchte.
Wo kann man Antrag auf Gesetzesänderung stellen ?
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- 27.10.2010, 15:42
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Wegerecht - was ist "schonende Ausübung" ?
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- 27.10.2010, 15:37
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- Thema: Zul. Gesamtgewicht auf Wegerecht
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Da es zu keinem Rechtsstreit kam, gibt es auch keine Quelle. Die Quelle war ein Sachverständiger der beauftragt wurde den Keller zu prüfen. Es konnte ohne Bohrung, anhand der Baupläne und Materialien festgestellt werden, dass die Kellerwand lediglich LKWs bis 3,5 t in unmittelbarer Nähe aushalten wü...
- 27.10.2010, 15:13
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- Thema: Wegerecht - was ist "schonende Ausübung" ?
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Wegerecht - was ist "schonende Ausübung" ?
Hinterlieger B (Einfamilienhaus) hat 3 Fahrzeuge. Der Ehemann fährt eigentlich nur 2 x tgl. rein und raus. Die Oma fährt ca. 5 x tgl. und die Ehefrau ca. 10 x tgl. rein und raus. Zudem kommen Besucher und der Fahrdienst (2xtgl.) der Tochter zur und von der Schule, der Zeitungsträger .... d.h. der We...
- 27.10.2010, 14:51
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- Thema: Zul. Gesamtgewicht auf Wegerecht
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Der Weg darf nicht mit LKWs über 3,5 t befahren werden, wenn der Keller des Hauses, an dem er vorbeifährt, nicht explizit darür erbaut worden ist. Ist das Haus 3m vom Fahrweg entfernt, dürfen LKWs über 3,5 t an dem Haus vorbei fahren. Sollten trotzdem Schäden entstehen, haftet der Bauher (B) bzw. de...
- 25.05.2010, 13:58
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- Thema: wer kehrt wessen Dreck?
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Danke erstmal für die Tips und das Urteil. Der Weg ist bereits abgegrenzt. Die Fahrbahn wurde nach dem Umbau auch erneuert, jedoch nicht fachgerecht. Es sind wieder starke (bzw. sogar noch stärkere Fahrrinnen als vorher) in dem Weg. Wenn Dreck in Form von Erde auf dem Weg ist, es regnet, dann steht ...
- 25.05.2010, 00:12
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- Thema: wer kehrt wessen Dreck?
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wer kehrt wessen Dreck?
Wir nehmen an, dass A das dienende Grundstück zur Straße hat und B ist herrschender Hinterlieger. A macht sämtliche Arbeiten auf dem Weg. Unkraut zupfen, Hecke zum anderen Nachbarn schneiden und kehren. B macht ständig Dreck, weil er umbaut, den Garten anlegt u.s.w.. Erde, kleine Steine, Styroporabf...
- 22.01.2009, 16:46
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- Thema: Schnee/Glatteis - Wegerecht
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Schnee/Glatteis - Wegerecht
Hallo, A wohnt an der Straße, B als Hinterlieger und hat ein Wege- und Leitungsrecht. Der Weg verläuft über die gesamte Grundstückslänge von A, dieser benutzt den Weg gar nicht, da er eine eigene Einfahrt/Eingang hat. A macht die gesamte Arbeit wie kehren und Unkraut vernichten, bekommt auch keinen ...
- 16.05.2008, 12:06
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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Der Anwalt ist ein Freund und hats kostenlos für uns gemacht. So schnell einen guten Anderen zu finden...... :( Das Schreiben liegt noch nicht vor, B kennt den genauen Wortlaut nicht, nur das dem Wiederspruch von C statt gegeben wurde und von dessen Anwalt die telefonische Erklärung das die eV nicht...
- 16.05.2008, 10:11
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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C hat der EV wiedersprochen und gewonnen. Die Einstweilige Verfügung war nicht "rechtens" da es sich um eine Zivilklage handelt und das Amtsgericht damit nichts zu tun hätte. Bs Anwalt hatte einen schweren Unfall und ist für unabsehbare Zeit im Krankenhaus. Eine Anfrage beim Bauamt hat ebenfalls nur...
- 22.04.2008, 11:22
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- Thema: Fahrradanhänger als Behinderung beim Wegerecht
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Ich empfinde (also meine Meinung) das es eher Willkür ist, einen Fahrradanhänger oder gar ein Auto auf den Weg zu stellen wenn hierauf ein Wegerecht für eine andere Partei besteht. Ich stelle mein Auto ja auch aus Willkür in meine Einfahrt damit der Nachbar (OHNE Wegerecht) nicht über meine Einfahrt...
- 11.04.2008, 10:00
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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@andy, B diskutiert gar nicht und hat es auch nie getan. Bs Meinung stand von Anfang an. C (oder dessen Anwalt) ist es, der ständig mit neuem Sch...... ankommt. C hat die Durchsetzung des Hammerschlagrechtes beantragt mit dem Argument das der Bagger seines Bruders über 4 m breit ist und er aus Koste...
- 10.04.2008, 08:43
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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Die anderen (Briefkasten)nachbarn kennen den Brief. Einer der Nachbarn meinte nur das C mal gar nichts zu tönen hat da er nicht der Eigentümer des Grundstückes neben dem Briefkasten ist sondern A. D C B A D (zwei Parteien) und B haben ihre Briefkästen neben Grundstück A. Cs Grundstück fängt erst neb...
- 09.04.2008, 13:26
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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- 09.04.2008, 12:48
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Es hört nicht auf :evil: Nachdem eine Ortsbegehung war hat C mittlerweile schriftlich das hier das Hammerschlagsrecht nicht greift und er und seine Baufahrzeuge per einstweiliger Verfügung das Betreten und Befahren von Bs Einfahrt verboten bekommen hat sagt dieser nur: "das werden wir ja schon sehen...
- 09.04.2008, 12:11
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Briefkastenanlage an Grundstücksgrenze
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- 09.04.2008, 12:02
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Briefkastenanlage an Grundstücksgrenze
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Briefkastenanlage an Grundstücksgrenze
Hallo, Kann A eine Briefkastenanlage (ca. 1,20m hoch und 1,80m breit) auf seinem Grundstück entlang der Grundstücksgrenze zu B aufstellen? Der Zaun (1,40m hoch) ist mittig der beiden Grundstücke A/B und von A aufgestellt, also sein Zaun. Muss man für sowas einen Abstand einhalten oder reichen 10cm v...
- 03.04.2008, 12:26
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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@Lotte, B wirds schon ein wenig mulmig. C, der mittlerweile schriftlich hat das er das Grundstück von B nicht mehr betreten darf, redet seelenruhig mit einem Lächeln im Gesicht von seinem bald kommenden großen Bagger, wir müssen noch mal reden wo der Zaun aufgerissen werden kann, dreht sich um und g...
- 03.04.2008, 11:01
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Nachdem C nun unbeding den Zaun einreißen und B`s Einfahrt benutzen möchte hat B den Anwalt eingeschaltet. Bei sämltichen Ämtergängen ist herausgekommen das C eine 3m breite Bauzufahrt auf der rechten Seite des Grundstückes hat. Hier wird auch später die PKW Zufahrt mit Stellplätzen sein. Seine link...
- 13.03.2008, 08:51
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xxxEin Hammerschlags- und Leiterrecht ist nicht für einen Neubau gedacht.xxx Das sieht jeder Anwalt anders. B`s Anwalt sieht es so, C`s Anwalt nicht. §24 (1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder I...
- 12.03.2008, 19:23
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- Thema: Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2
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Wovon träumen die denn. Die haben keinelei Funktion bei der Überwachung fremden Grundstücke. Nein aber die Baugenehmigungen und wenn B dem C es bescheinigt hätte das C die Einfahrt von B für die Bauphase nutzen darf, dann hätten die den Wisch. Der Wisch von A, das sie deren (noch zu errichtende) Ei...