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- 13.02.2026, 16:52
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
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Re: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
Das ist keine komplizierte Materie, sondern lediglich ein eher selten vorkommender Sachverhalt. Dennoch wird nahezu jeder Anwalt in einem solchen Fall zunächst eine Klage in Betracht ziehen. In der Praxis endet das Verfahren jedoch häufig in eher wenig zufriedenstellenden Vergleichen. Es gibt ledigl...
- 13.02.2026, 13:39
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- Thema: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
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Re: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
Müsste man jetzt genau wissen, schon der "dicke" Stift sagt ja, das er nicht wirklich Bestandteil mit Maßen ist, sondern eher Hinweis auf die Lage. Verkehrssicherungspflicht ist einfach. Jeder haftet für seine Gäste. Freihalten muss man gar nichts. Man muss nur gewährleisten, dass das Wege...
- 13.02.2026, 10:12
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
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Re: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
Da gib s Irrtümer ohne Ende. Ersten diskutieren wir hier nur fiktive Fälle also kein "ich". Das Wegrecht gilt für den "Weg". Da sind für Fußwege keine 1,20 ausreichen. Der Gesetzgeber sagt Fußweg 1,5 Fahrweg 3 Meter sind ausreichen. Man kann also weder ein Zaun auf den Weg stelle...
- 10.02.2026, 19:42
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- Thema: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
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Re: Verlegung Gehrecht um ca. 50 cm
Generell kann man den Weg verlegen. Nur deine 70/20cm versteh ich nicht. Auch hier wieder Schikane VS Nutzen. Den Hundequatsuch wird kein Richter akzeptieren. Ein echter Hundefreund geht vor dem Hund aus dem Haus Die Fläche ist durchgängig eben und gepflastert. Könnte auch bedeuten das alles der Weg...
- 10.02.2026, 15:33
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- Thema: Art und Umfang der Nutzung
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Re: Art und Umfang der Nutzung
Da Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen? Ich würde sagen es kommt drauf an. In Deutschland entscheidet so was ein Amtsrichter ohne Aussicht auf Berufung. Hier steht dann die Schikane gegen das Recht keine fahrende Fahrräder sehen zu müssen. Anders wär es wenn da einen Seniorenwanderweg betreiben würde
- 21.01.2026, 09:35
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- Thema: Art und Umfang der Nutzung
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Re: Art und Umfang der Nutzung
Es ist ein Gehrecht. Jedoch dürfte man dann auch keinen Kinderwagen oder Rollator schieben.
Ich denke der eine Richter sagt schieben und der anderen nennt es Schikane.
Rechtsprechung kenn ich keine, denn das geht nie über ein Amtsgericht hinaus und dort enden die meisten Fälle im Vergleich.
Klaus
Ich denke der eine Richter sagt schieben und der anderen nennt es Schikane.
Rechtsprechung kenn ich keine, denn das geht nie über ein Amtsgericht hinaus und dort enden die meisten Fälle im Vergleich.
Klaus
- 19.01.2026, 12:04
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- Thema: Tore nicht auf der Grundstücksgrenze
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Re: Tore nicht auf der Grundstücksgrenze
Das Recht sein Eigentum zu schützen ist höher als die Unbequemlichkeit des Berechtigen. Damit könnte man das erste Tor durchaus vertreten. Je nachdem was Links steht. Das zweite Tor würde nur Schutz bringen, wenn von hinten auch Fremde kommen können. Alle die zu Haus 2 gehören sind ja Berechtigte. O...
- 04.12.2025, 22:29
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- Thema: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Ich kann nicht erraten was in eurem Wegerecht steht und wie es vor Ort aussieht. Steht das nix von 3,5 dann gelten keine 3,5 Meter Stellen wir uns eine 3 Meter hohes 3,5 Meter breites Tor vor das nur ein starker Mann bedienen kann. Außen nur ein Schlüsselloch und kein Licht. Dann genügt das nicht de...
- 04.12.2025, 21:26
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- Thema: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Beide Seiten haben keine Ahnung vom Wegerecht und selbst Anwälte wissen nicht alles. Daher fordert jeder irgendwas. Und die windigen Vergleich machen die Sache nicht besser. Übirgens müssen Sie bei Verkauf ihrer Immobilie den Käufer darüber informieren das es einen Nachbarschaftsstreit gibt. Das min...
- 04.12.2025, 19:08
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Re: Wegerecht
Die meisten wissen nichts.
- 04.12.2025, 18:30
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- Thema: Wegerecht
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Re: Wegerecht
B hat ein eingetragenes Geh-, Wege- Fahr- und Leitrecht
das gilt normalerweise für alle Berechtigten. Das sind alle die zur dir wollen (zufuß) und alle die was bringen (fahrzeug) jedoch immer nur wenn man hinten auf das Hinterliegergrundstück passt
das gilt normalerweise für alle Berechtigten. Das sind alle die zur dir wollen (zufuß) und alle die was bringen (fahrzeug) jedoch immer nur wenn man hinten auf das Hinterliegergrundstück passt
- 04.12.2025, 18:14
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- Thema: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Ich würde erst man nachsehen was das Wegerecht ist. Leitet der Vordermann nun die Fußgänger zu einem Fußgängertor dann ist das dessen Problem. Er kann ja die Wege verlegen. Er kann da kein großes LKW Tor bauen und meinen Oma Müller kann das nachts öffnen wenn Sie den Hinterlieger besucht. Ich würde ...
- 04.12.2025, 17:24
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Re: Wegerecht
Ich würde keine Anwaltskosten vorab bezahlen wenn man das eh vor Gericht ziehen wird. Und ich würde den Anwalt auch keine Fragen "beantworten" oder meine "Geschichte" erzählen. Denn dabei erzählt man immer zu viel. Übrigens nennt man deine Kamera "Attrappe" Nachgeben ka...
- 04.12.2025, 17:09
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- Thema: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Du hast wohl mein Haus gekauft. Ich hatte genau das selbe. Ich gehe mal davon aus das es der einzige Zugang nach hinten ist und alle Besucher den Weg nutzen müssen. 1. Der Fußweg für Briefträger und Besucher darf nicht verschlossen (Schloß) und es muss normalen Menschen der Zugang ermöglicht werden....
- 04.12.2025, 16:49
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- Thema: Neues Thema Test
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Neues Thema Test
Neues Thema Test 04.12.2025
- 14.10.2025, 07:55
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- Thema: Ausfällle 2024 beseitigt
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Alles geht wieder 14.10.2025
Wir haben keine Fehler mehr gefunden !!
- 13.10.2025, 11:08
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- Thema: Ausfällle 2024 beseitigt
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Re: Ausfällle 2025 beseitigt
Wir sind gerade am Reparieren - posten schon wieder
)
- 18.08.2025, 15:38
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- Thema: Ausfällle 2024 beseitigt
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- 15.11.2024, 13:53
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- Thema: Notwegerecht, wenn ja wo
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Re: Notwegerecht, wenn ja wo
Es kommt darauf an, was zu welchem Zeitpunkt wie war. Zeitpunkt wäre der Tag, an dem man erstmals einen Weg braucht. Wenn hier ein Grundstück erschlossen wurde und nur das Wegerecht vergessen wurde. Dann ist der schonendste Übergang der Erschießungsweg. Wenn immer schon eigene Grundstücke zur Erschl...
- 14.11.2024, 20:42
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Notwegerecht, wenn ja wo
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Re: Notwegerecht, wenn ja wo
Grundsätzlich ist ein Notwegerecht so anzulegen, dass die geringste Beeinträchtigung der Nachbar entsteht. Wenn man einen Weg hat und diesen verkauft, kann man von Dritten kein Notwegerecht verlangen. Man ist ja selber Schuld. Auch vom verkauften Grundstück kann man dann kein Notwegerecht verlangen....