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- 15.11.2023, 15:01
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- Thema: Paketstreit mit kleinkriminellem Psychonachbar
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Re: Paketstreit mit kleinkriminellem Psychonachbar
Ihr missversteht die Rechtsfolgen. Ihr tut dem Zusteller einen Gefallen und haftet gegenüber diesen dann auch. Dem würde ich gegen Quittung das Paket dann auch wieder geben. Wobei der es nicht annehmen wird ohne Paketschein und keine Quittungen ohne Paketschein ausstellen kann. Also aufmachen und de...
- 15.11.2023, 14:57
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- Thema: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
Ein vollständige Reinigung ist natürlich auch keine Forderung die man stellen kann. Lediglich denn auch in den Ortsatzungen genannte Breite und Beschaffenheit, Uhrzeit und Häufigkeit....also wie auf einem Gehweg
- 01.11.2023, 18:26
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- Thema: Paketstreit mit kleinkriminellem Psychonachbar
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Re: Paketstreit mit kleinkriminellem Psychonachbar
Der Paketdienst und der Nachbarn haben ja kein Risiko. Der nette Nachbar sollte es sich immer quittieren lassen. Üblicherweise schmei0t man es aber auch nicht in den HausflurFrage mich, warum Pakete dann überhaupt bei Nachbarn abgegeben werden. Das versteckte Risiko ist unannehmbar groß...
- 01.11.2023, 16:58
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- Thema: Paketstreit mit kleinkriminellem Psychonachbar
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Re: Paketstreit mit kleinkriminellem Psychonachbar
Wir disskutieren fiktive Fälle. Und nichts gehen Rundumschläge aber so ne Textwurst ohne echten Inhalt. Warum teil man denn sein Internet mir seinem kleinkriminellem Psychonachbar? Generell ist es so das A ein Paket vom Paketdienst annimmt um es B zu übergeben. Dann haftet A für die Übergabe und kan...
- 30.10.2023, 08:05
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
Dann ja.
A muss nicht kehren sondern zahlen das einer kehrt. Man kann auch eine Festellungsklage erwirken.
Oder ein Schiedsverfahren das in den meisten Bundesländern eh vorgeschrieben ist, Stadt fragen
A muss nicht kehren sondern zahlen das einer kehrt. Man kann auch eine Festellungsklage erwirken.
Oder ein Schiedsverfahren das in den meisten Bundesländern eh vorgeschrieben ist, Stadt fragen
- 29.10.2023, 21:04
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- Thema: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
sie hätten ein Wegerecht aber keine Verpflichtungen Also jetzt wird es Interessanter. Also geht es darum A zu irgendwas zu bringen. Gefragt wrd für B. Dann muss man erst mal im Grundbuch nachsehen ob was geregelt wurde. Ist das nichts nur das Wegerecht kann der Inhaber vom Berechtigten verlangen si...
- 29.10.2023, 20:40
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
Ich hatte es 20 Jahre andersrum. Mein Wegebesitzer hat mir immer den seinen Schnee in den Fahrweg geschoben......
- 29.10.2023, 20:24
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
Jeder ist für seine Gäste, Besucher zuständig. JA
Es sei denn die haben irgendwas geregelt. Ist es ein normales Wegerecht kann der Eigentümer aber die Kosten für Wegereinigung anteilig der Nutzung in Rechnung stellen.
Es sei denn die haben irgendwas geregelt. Ist es ein normales Wegerecht kann der Eigentümer aber die Kosten für Wegereinigung anteilig der Nutzung in Rechnung stellen.
- 29.10.2023, 20:00
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- Thema: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.
Ob der Vordermann was tun muss, müsste man in der Vereinbarung der beiden prüfen. Denn A darf den Weg von B ja aufgrund irgendeiner Vereinbarung nutzen. Ist es ein Wegerecht könnten die Pflegekosten verlangt werden, die Anteilig anfallen. So nun zu Verantwortung wenn der Briefträger stürzt: Da ist A...
- 29.10.2023, 10:32
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Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

AUF DEM BILD IST EIN FEHLER WEG VON B WÄRE RICHTIG.
Wenn B einen Weg besitzt kann B machen was er will. Da kann A keine Ansprüche ableiten.
Ich vermute mal A hat ein Wegerecht und nutzt den Weg auch. Aber auch in dem Fall muss B nichts tun,
- 23.10.2023, 10:52
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Einen Anwalt, 3 Richter, ein weiteres OLG und der Typ ais dem Internet sagten das es nichts wird. Du hast das Haus doch bereits ohne den Grundbucheintrag erworben. Den hatte dir niemand verkauft. Warum solltest du wegen deines Fehlers nur jemanden zur Rechenschaft ziehen können. Wenn überhaupt hatte...
- 23.10.2023, 10:36
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Ohne den Inhalt des OLG Urteils zu kennen ist schwer war zu sagen. Wenn der Tenor darauf liegt das keine Eintragung kein Irrtum sein kann. Was ja durchaus nachvollziehbar ist. Dann ist es aussichtlos. Das hätte der Anwalt aber auch vorher recherechieren können Aber "dass keine Berichtigung statt fin...
- 20.10.2023, 07:18
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Das Urteil war mehrere Seiten, + müssen wir nochmal einen Brief ans Landgericht schreiben + dass es keine mündliche Behandlung mehr benötigt Hat das Gericht denn nun geurteil (steht Urteil drauf) oder ist das nur was der Gegener schreibt. Ich vermute im schriftlichen Vorverfahren? Dann seit ihr nun...
- 19.10.2023, 21:50
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Das übersteigt ein Forum.....Also nochmal Ihr wart also vor Gericht und habt verloren. Begründet nur mit dem Hinweis des OLG Urteil. Na nun kann man noch selber weiterklagen. Könnte aber das selber Ergebnis geben. Falsa demonstratio Na ja Wenn der schon nicht die 2 Instanz rät.... ist er auf jedenfa...
- 19.10.2023, 21:27
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
AG, OLG, BGH oder wer hat denn wie geurteil., da auf ein Urteil verwiesen wurde, wo es keine Grundbuchberichtigung gab ohne Grundbucheintrag
Nennt doch mal Infos
- 19.10.2023, 21:00
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Wir sind nicht in den USA wo ein Urteil das andere aussticht. Übrigens wird vor einem Amtgericht nicht gelogen, sondern behauptet. Man muss sein Grundbuch oder das Gegenstück vorlegen. Oder man legt die Bestellungsurkunde vor in der was anderes als im Grundbuch steht. Oder man beweist den Irrtum. Be...
- 13.08.2023, 20:31
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Wir drehen uns im Kreis.
- 13.08.2023, 20:17
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Na wenn man von der anderen Seite aufs Grundstück kann ????
- 13.08.2023, 20:11
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Im Grundbuch 1 steht drin wer ein Recht hat und in dessen wer das Recht gibt..... usw. Warum sollte es für eine genemigte Garage keine Notwegerecht geben. Aber das alles spielt keine Rolle. Man wird eh klagen müssen. Dann klagt man gegen den Nachbar eben wegen des Wegerechts und gleichzeitig wegen d...
- 13.08.2023, 19:28
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit
Es gibt keine "Sammelbuchung" - Grunddienstbarkeiten bestehen zwischen zwei Grundstücken. Einen Fehler nachzuweisen wird sehr schwer. Ein Bauplan ist eine Plan de s Baues, den der Bauherr gemalt hat. Der Katasterplan was das Katasteramt so vor sich finden. Grunddienstbarkeiten stehen nur im Grundbuc...