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- 28.02.2013, 16:59
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Re: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Ja, werden wir mal sehen wie es weiter geht. Möchte mich bei allen für die Antworten bedanken und muss sagen ,daß ich doch was dazu gelernt habe. Das lesen von Paragraphen und Texten sowie die andere Sichtweise. Werde auf jedenfall dem Forum "treu" bleiben und alle über A auf dem laufenden halten, w...
- 25.02.2013, 21:21
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Re: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Klar, gibt es einige Details, die aber (denke ich ) nicht so relevant sind. A hat dieses Wegerecht (eingetragen im GrundbuchI) um zu seinen Stellplätzen zu kommen. Es existiert also noch ein Weg zum Grundstück. Aber wie ich mitlerweile verstanden hab, ist ein Wegerecht ein Wegerecht und die Grunddie...
- 25.02.2013, 20:48
- Forum: Streitforum
- Thema: böste, lästige Streiche
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Re: böste, lästige Streiche
Streiche machen nur Spass wenn sich einer drüber ärgert!!!!! Kehrt jemand dreck vor deine Tür , stell etwas Müll dazu und warte ein Paar Tage bevor es wieder weggeräumt wird. Borgt sich jemand etwas Blumenerde, stell einen Sack Erde dahin mit einem zettel dran "zum selbst bedienen". Klaut jemand abe...
- 23.02.2013, 10:44
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Re: Wegerecht
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Re: Wegerecht
O.k. ,jetzt verstehe ich langsam den §1020.
Ich möchte keine Probleme machen oder herbeiführen, ich versuche nur alles auszuschliessen was sein könnte, da A nicht versteht warum sein Rechtsanwalt da nicht "dran " möchte.
Ich möchte keine Probleme machen oder herbeiführen, ich versuche nur alles auszuschliessen was sein könnte, da A nicht versteht warum sein Rechtsanwalt da nicht "dran " möchte.
- 22.02.2013, 14:29
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Re: Wegerecht
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Re: Wegerecht
Uuuuuuuuuuuuuuuuuiiiiiiiii, jetzt wirds langsam kompliziert für mich!!!!!! Also ist die "Kuhle " im Weg eine Anlage ohne die A die Grunddienstbarkeit nicht ausüben kann (egal wem sie gehört oder wer sie gebaut hat). A müsste sie aber pflegen und in ordnung halten, wenn B es wünscht. Bezieht sich dem...
- 20.02.2013, 18:56
- Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
- Thema: Re: Wegerecht
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Re: Wegerecht
1. Berechtigt eine Dienstbarkeit dazu, eine Anlage zu halten, so hat der Berechtigte nach § 1020 S. 2 BGB die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand zu unterhalten, soweit dies die Interessen des Eigentümers des belasteten Grundstücks erfordern. Anlage i. S. d. § 1020 S. 2 BGB ist jede besondere, für gew...
- 20.02.2013, 14:39
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Re: Wegerecht
beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fkomm%2fMuekoBGB_Band6%2fBGB%2fcont%2fMuekoBGB.BGB.P1020.T10.htm
Leider zu viele Fremdwörter für mich. Verstehe es nur in groben Zügen. Weiß wer mehr was???
Leider zu viele Fremdwörter für mich. Verstehe es nur in groben Zügen. Weiß wer mehr was???
- 19.02.2013, 22:24
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Re: Wegerecht
Olg Brandenburg 5u7/07 Hatte ich aber schon
- 19.02.2013, 21:54
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Re: Wegerecht
Warum hat dann das olg Brandenburg anders entschieden in dem Urteil ? Vielleicht bin ich auch nur zu blöd es genau zu lesen! Tut zwar nichts zur Sache, aber A hat sogar vorgeschlagen das Wegerecht etaws zu verschieben wegen des Friedenswillen, hätte aber 500 bis 1000 Euro mehr gekostet wie die Aufsc...
- 18.02.2013, 18:13
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Re: Wegerecht
Die Wortwahl hört sich schön an : Kann B das Wegerecht auf seinem Grundstück verlegen lassen! Betonung auf seinem!!!!!!! Und mann klärt das vor dem Baggern. Aber B hat es nun mal einfach gemacht, Und jetzt müsste das Gericht unter Berücksichtigung von § 1020 entscheiden. Nachteile wahrscheinlich grö...
- 15.02.2013, 20:43
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Re: Wegerecht
Tja, wahrscheinlich hat a wohl den falschen Rechtsanwalt erwischt.
- 15.02.2013, 20:23
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Re: Wegerecht
Ne, der Fall wr noch nicht hier. Wo finde ich den denn mit erhöht gebautem Haus? Vielleicht passt ja was.
- 15.02.2013, 17:43
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Re: Wegerecht
Das Wegerecht wird ja in dem Sinne nicht verlegt , sondern die Anlage( Kuhle) womit das Wegerecht ausgeübt werden kann, wird auf das andere Gründstück als Auffahrt umgelegt!!!
- 14.02.2013, 23:15
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Re: Wegerecht
Also wie immer, der Stärkere gewinnt. Erst mal machen und wenns ihm nicht passt kann er ja klagen.
- 13.02.2013, 14:11
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Re: Wegerecht
Das Gebot der schonenden Ausübung gemäß § 1020 Satz 1 BGB erfordert eine Auslegung der beiderseitigen Interessen; je größer die Nachteile für den Verpflichteten sind, desto eher besteht die Pflicht zur Rücksichtnahme. Der Verpflichtete muss dabei alle Beeinträchtigungen dulden, ohne welche die Diens...
- 10.02.2013, 20:15
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Re: Wegerecht
Tja, soll a es nun wagen zu klagen und eventuell viel Geld in den Sand setzen oder nicht? Denn wie heisst es so schön : Vor Gericht und auf hoher See bist du allein (oder so ähnlich). Wo a sich ein wenig Sorgen macht ist halt die Sache mit dem §1020. Wenn für B jetzt die Kosten oder der Umstand größ...
- 10.02.2013, 14:32
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Re: Wegerecht
Sehe ich eigentlich genauso. Aber wie schon gesagt §1020.
Es gibt auch ein Urteil welches grob passt. Olg Brandenburg 5u7/07
Dem § 1020 steht aber auch gegeüber, (sinngemäß) daß der Verpflichtete alle Beeinträchtigungen zu dulden hat um das Wegerecht zu ermöglichen.
Es gibt auch ein Urteil welches grob passt. Olg Brandenburg 5u7/07
Dem § 1020 steht aber auch gegeüber, (sinngemäß) daß der Verpflichtete alle Beeinträchtigungen zu dulden hat um das Wegerecht zu ermöglichen.
- 10.02.2013, 14:05
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Re: Wegerecht
B möchte es ja auch machen auf seine Kosten nur auf A seinem Grundstück.
- 10.02.2013, 13:43
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Re: Wegerecht
Heisst soviel wie ? Herr B möchte eine gerade Strasse ohne Kuhle. Die Auffahrt kann auch auf Grundstück a angelegt werden. Herr B unterhält ein Entwässerungsanlage auf dem Weg. Da die Kosten vielleicht höher wären das alles umzuplanen, hat a Rücksicht zu nehmen.
- 10.02.2013, 11:04
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Re: Wegerecht
§ 1020 BGB Schonende Ausübung