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von garyboldi
25.02.2013, 14:31
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht bei gewidmeter Privatstraße nötig?
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Re: Wegerecht bei gewidmeter Privatstraße nötig?

Auf dem Grundstück von E soll nun abgerissen und neu gebaut werden. C erteilt kein Wegerecht für die nötigen fünf Meter. Erhält man, unter Berücksichtigung vorhergehender Schilderung, eine Genehmigung des Bauantrages? C ist auch durch finanziellen Anreiz nicht dazu zu bewegen, ein Wegerecht einzurä...
von garyboldi
25.02.2013, 14:10
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht bei gewidmeter Privatstraße nötig?
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Re: Wegerecht bei gewidmeter Privatstraße nötig?

Vielleicht noch ein Beispiel, das dem weitestgehend entspricht und republikweit Wellen geschlagen hat: In Potsdam gibt es einen See. Die Ufergrundstücke sind durchgängig privat unjd gehen bis hinunter an den See. Dennoch gab es einen Uferweg, der quasi öffentlich genutzt wurde, also über die Privatg...
von garyboldi
25.02.2013, 14:00
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht bei gewidmeter Privatstraße nötig?
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Re: Wegerecht bei gewidmeter Privatstraße nötig?

Die Sache ist doch ganz einfach, obwohl ich es mir bildlich nicht so richtig vorstellen kann, die Straße gehört A,B und C, also Bedarf es deren Zustimmung. So ist das nunmal. Alles andere wäre ja quasi eine Enteignung. Fallen verbunden mit der Straße Kosten an, würde sich die Gemeinde ja auch zuerst...
von garyboldi
24.02.2013, 23:49
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Wenn da zur Begründung eine Wiese mit Fussweg war, dann muss eben auch nur der Fussweg bleiben. "Eine Änderung der Bedürftnisse des begünstigten Grundstückes kann dem Belasteten nicht zugemutet werden". ... Steht im Begründungsakt nichts ausser Fahrrecht und kann der Begünstigte nicht nac...
von garyboldi
21.02.2013, 15:01
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

3. Es dem Berechtigten erlauben das, nach Maßgabe des Eigentümers, zu reparieren Schonende Nutzung bedeutet Originalzustand wieder herstellen -> Reperatur. Reperatur bedeutet nicht ändern, anderes Material etc. Denn ob das besser ist oder nicht, liegt im Auge des Betrachters. Das einzige Auge das h...
von garyboldi
20.02.2013, 16:39
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Solange der Berechtigte mit dem zufrieden ist, was er hat, wird er keine Änderung wünschen. Aber der Eigentümer muss auch nichts ändern. Wenn aber der Berechtigte eine Verbesserung wünscht, z.B. einen (bisher noch nicht) befestigten Weg ... Und wenn er dann dafür (ggf. einmalig) zahlt, möchte er doc...
von garyboldi
20.02.2013, 15:05
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: Zustand einer Zuwegung

Kann man jederzeit, wenn es ungeklärt ist. Ist immer nur eine Frage der Interessenlage.
Das mit der Umweltgebühr war nur ein Beispiel dafür, dass zukünftig immer Dinge kommen könnten, die es mglw. zu berücksichtigen gilt.
von garyboldi
20.02.2013, 14:40
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Wenn es etwas zu unterhalten gibt, muss zuvor der Ausgangszustand definiert sein. Aber ein gewisser Anspruch der Wiederherstellungsanspruch ergibt sich natürlich aus der schonenden Nutzung (BGB § 1020). Der vorgefundene Zustand muss eben immer wieder hergestellt werden. Und ein (auch noch mutwillig ...
von garyboldi
20.02.2013, 13:46
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Sorry, wir drehen uns hier im Kreis: 1. Also ich selbst habe vor 15 Jahren für ca. 80 m² versiegelte Fläche (mein Haus) mehr als 3000 DM direkt an das Umweltamt bezahlt. Da wird nichts über die Wasserbetriebe ... 2. Ein Vertrag kann immer so gestaltet werden, dass er sich beiderseits auf einen Nache...
von garyboldi
20.02.2013, 10:20
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Ganz ehrlich, ich habe die Eintragung eines so genannten "Wegerechtes" noch nie gesehen. ... Denn heutige Handwerkskunst ist auch für einen Feldweg die geteerte Fläche. Klaus Und da fangen die Probleme doch schon an. In unserer Hauptstadt muss der Besitzer für eine versiegelte Fläche eine...
von garyboldi
20.02.2013, 09:27
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Wenn als Grunddienstbarkeit ein Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht eingetragen ist, dann sind das 3 Rechte, aber eben auch nur diese. Da ist doch nichts durcheinander gebracht. Wo steht da was von einem Weg ? Ganz ehrlich, ich habe die Eintragung eines so genannten "Wegerechtes" noch nie geseh...
von garyboldi
19.02.2013, 21:05
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Also das stimmt definitiv nicht und ist kein Quatsch. Steht doch alles ganz eindeutig im BGB: BGB § 1018 - Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit: Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzel...
von garyboldi
19.02.2013, 18:37
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Das ist doch nicht frech ? Der Berechtigte "Muss" den Eigentümer erst mal auffordern den Weg zu unterhalten. Erst wenn diese das ablehnt kann er doch erst selber aktiv werden. Dazu braucht er die Erlaubnis des Eigentümer. ... Hier muss man unterscheiden: Wer machts, wer zahlt und wer muss...
von garyboldi
19.02.2013, 14:15
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: zustand einer zuwegung
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Re: zustand einer zuwegung

Die Frage ist doch was im Grundbuch steht. Handelt es sich um eine reine Grunddienstbarkeit (BGB § 1018) oder ist es mehr, im Sinne des Rechtes an einer baulichen Anlage (BGB § 1022) ? Mir wird immer zu schnell von einem Weg gesprochen (und damit von einem Wegerecht). Ein Weg ist aber eigentlich ein...
von garyboldi
15.02.2013, 08:52
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Dacor soweit. Als Privatperson ist natürlich der Bauherr gemeint.

Dennoch sehe ich das Forum schon als ein Medium Anregungen zum Denken zu geben. Denn es ist nun mal so, dass man als Aussenstehender die Dinge durchaus realistischer betrachtet, da keine Emotionen im Spiel sind.
von garyboldi
14.02.2013, 10:31
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?
Antworten: 22
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

... Und "Erzählungen" von Nachbarn....echt jetzt Klaus Diese Dinge stimmen schon. Und schließlich ist das ja hier nun kein Juristenforum, sondern es heisst "Nachbarschaftsstreit". Und genau darum geht es. Nicht mit dem Wissen um irgendwelche BGH-Urteile glänzen, sondern mit gesu...
von garyboldi
13.02.2013, 15:10
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Unsittlichkeit bei der Ausübung des Wegerechts
Antworten: 7
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Re: Unsittlichkeit bei der Ausübung des Wegerechts

Stimmt in allen Punkten. Allegemein betrachtet sind die hinteren Grundstücke immer die Begehrten. Liegt aber wohl nur daran, dass zu wenig nachgedacht wird. Wenn man alle diese Punkte überlegen würde, und schnallt, dass man hier nichts machen kann, lediglich als Bittsteller auftritt, dann sollte man...
von garyboldi
13.02.2013, 15:03
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?
Antworten: 22
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Vielleicht noch soviel als Nachtrag. Im Fall Nr. 1 hat der Vorderlieger dann von seinem Recht Gebrauch gemacht, das Geh-, Fahr und Leitungsrecht noch vor der Baulasteintragung auf die andere Seite des Grundstücks, quasi von rechts nach links zu verlegen. Der Witz ist, nun steht (zufällig) eine Straß...
von garyboldi
13.02.2013, 14:54
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?
Antworten: 22
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Daher sind solche "Geschichten" nur dann nachvollziehbar wenn man das Urteil nicht lesen kann. Und wenn einer (1) auf Baulast klagt und der andere auf "keine Baulast" kommt keine "Entschädigung" raus. Das klingt mach einem Vergleich. Bei (2) hat er "verloren"...
von garyboldi
13.02.2013, 13:38
Forum: Wegerecht, Grunddienstbarkeiten
Thema: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Na wenn dem so wäre würde ich mein Grundstück zwanzig mal teilen und jeweils eine Einfahrt fordern......sternförmig Ein Bebauungsplan bricht keinerlei Eigentumbautsrechte. Es kann ja gebaut werden, aber nur von dem der ein erschlossenes Grundstück besitzt. Das die wesentlich teurer sind als solche ...