Genauso meinte ich das.garyboldi hat geschrieben: Bedeutet in jedem Fall nicht unbedingt, dass man bekommen muss, was man verlangt hat. Der Richter kann ja anders entscheiden.
"Verlangt" (klagt) man von dem falschen Nachbarn das Notwegerecht ein, entscheidet der Richter wohl nicht wie erwartet, also anders.