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- 29.09.2013, 10:52
- Forum: Bauen, Umbauen, Aufbauen
- Thema: Elektrozaun für Hunde
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Elektrozaun für Hunde
Hallo ich wohne in einem Mischbebiet in Niedersachsen. Wir würden uns gerne wieder einen Hund anschaffen. Unser letzter Hund,hatte einen ausgepräkten Jagdtrieb und war deshalb schlecht zu händeln. Wir haben uns deshalb gedacht,einen Weidezaun für Hunde um unser Grundstück zu setzen. Ist soetwas erla...
- 24.06.2013, 13:32
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Re: Vereinigungsbaulast
.Klaus hat geschrieben:Die Baulast ist mit einer Unterschrift von A geleistet.Ist ja auch die "Belastung von A `s Grundstück ?!? Hätte A eine Belastung bei B gewollt hätte A diese Bedingung eben vereinbaren sollen.
B kann Bauen was der Bebauungsplan hergibt.
Und wie soll ich dies verstehen?
- 23.06.2013, 22:36
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Re: Vereinigungsbaulast
C hat von A gekauft und ist sein Rechtsnachfolger, da es sich ja nicht um persönliche Dienstbarkeiten oder Verpflichtungen handelt, sondern um solche die Grundstücke betreffen. Als steht C gleich da wie wenn es noch A wäre der bauen will. Das mit A+C stimmt,ansonsten wiederspricht es jetzt aber,was...
- 19.06.2013, 22:45
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Re: Vereinigungsbaulast
Wenn A eine Baulast unterschreibt dann hat B nicht aus eine. Die Baulast ist auch nicht "verbraucht" - die Gemeinde ist bis in alle Zukunft nicht an Baurechtliche Vorschriften gebunden die es geben würde wenn A und B nicht als ein Grundstück zu sehen wäre. Da nur der Eigentümer des Grundstücks B au...
- 19.06.2013, 12:07
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Re: Vereinigungsbaulast
Sorry,jetzt bin ich zu persönlich geworden.Wollte den Auftrag noch ändern,aber das ging nicht mehr.
- 19.06.2013, 10:11
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Re: Vereinigungsbaulast
Sorry,ich hab ein wenig das Gefühl,wir drehen uns im Kreis. Ich versuche es ,ein letztes mal, sprachlich nochmal anders. [quote=]Auf dem Grundstück von A lastet eine Baulast (Vertrag zwischen A und der Gemeinde), darin erlaubt A gegenüber der Gemeinde eine Grenzbebauung..[/quote] So ist es korrekt,a...
- 18.06.2013, 18:28
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Re: Vereinigungsbaulast
Die Baulast ist mit einer Unterschrift von A geleistet Ist ja auch die "Belastung von A `s Grundstück ?!? Hätte A eine Belastung bei B gewollt hätte A diese Bedingung eben vereinbaren sollen. B kann Bauen was der Bebauungsplan hergibt. A wird keine Grenzabstände verlangen können da er genau das ber...
- 18.06.2013, 12:16
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Re: Vereinigungsbaulast
Die Frage nach "WESSEN HECKE IST DAS DENN" blieb weiter unbeantwortet :-) Die Hecke wurde von A+B gemeinsam als Grenzzeichen gesetzt.Da C ,den Anteil von A gekauft hat,hat er sicher auch seinen Anteil an der Hecke mitgekauft. So würde ich mal sagen: sie gehört C+B. :) Das Problem wird sein das man ...
- 17.06.2013, 15:11
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Re: Vereinigungsbaulast
Im Nachbarrecht gibt es in den meisten Ländern Abstandsflächen - das ist Zivilrecht zwischen den Nachbarn. Eine Baulast regelt aber das öffentliche Recht - also das Bauamt hat nichts dageben Da kommen wir der Sache schon näher. Mal den Duden befragen was man mit "wessen Hecke" meint - wohl kaum ein...
- 16.06.2013, 19:15
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Re: Vereinigungsbaulast
1. Man sollte wissen was in der Baulast steht ? Das das Grundstück auch nach erfolgter Teilung,als ein Baugrundstück zu behandeln ist. 2. Bei einer Baulast gibt es kein herrschende Grundstück oder gibt es auch eine Grunddienstbarkeit Aber es gibt ein belastetes und unbelastetes Grundstück. 3. Was f...
- 16.06.2013, 14:39
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Vereinigungsbaulast
A hat ein großes Grundstück. Er trennt eine Pazelle ab und verkauft es an B. Darauf kann nur gebaut werden,wenn das Haus direkt angebaut wird(Doppelhaus).Somit räumt A, B eine Vereinigungsbaulast ein. B ist damit einverstanden,daß das Haus 3 belastete Seiten hat, aber der Garten frei. Zwischen den H...